BVBB Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
sehr geehrte Frau Minister, sehr geehrter Herr Minister,
sehr geehrte Damen und Herren,

erneut sehe ich mich veranlasst Ihnen weitere Detailinformationen über den Stand der Realisierung des BER-Schallschutzprogramms durch die Flughafengesellschaft, jenseits der schöngefärbten aber aussagenleeren 'Monatsberichte der FBB zur Umsetzung des Schallschutzprogrammes' mitzuteilen, damit Sie später nicht behaupten können, von alldem nichts gewußt zu haben:

 

In der Anlage gebe ich Ihnen ein Informationsschrift zur Kenntnis, die die neuerlichen Betrugsversuche der Flughafengesellschaft - FBB GmbH - in Sachen Baulicher Schallschutz an den Schallschutzberechtigten in den ausgewiesenen BER-Schallschutzbereichen zum Inhalt hat.

Den Betroffenen wird damit gleichzeitig ein Leitfaden zur kritischen Prüfung und zum Vergleich ihrer rechtlich zugesicherten Schallschutzansprüche mit den Inhalten der FBB- Anspruchsermittlungen (ASE), sowie Handlungsempfehlungen beim Auftreten und Feststellen von rechtlich und sachlich falschen Inhalten in den Unterlagen der FBB an die Hand geben.

Das ist Hilfe zur Selbsthilfe, die Bürgerinitiativen und insbesondere Einzelpersonen leisten, während von verantwortlichen Politikern und Aufsichtsbehörden keinerlei Aufsicht und Kontrolle ausgeübt wird, die FBB von denen 'nicht zur Ordnung gerufen' und Hilfe für die betroffenen Menschen schon gar nicht geleistet wird.

Hier eingeschoben ein kleiner Exkurs zu den Schallschutz-Festlegungen im Planfeststellungsbeschluss (PFB) zum besseren Verständnis der (s.u.) folgenden Schilderungen realer Sachverhalte :
(Hervorhebungen vom Autor)


[ Exkurs-Beginn

5.1.7 Anspruchsvoraussetzungen für Schallschutzeinrichtungen/Entschädigungsleistungen (PFB Teil A, S.108)
1) Die Träger des Vorhabens können Schallschutzeinrichtungen im Sinne der Auflagen 5.1.2 bis 5.1.4
selbst einbauen lassen oder dem Betroffenen auf Nachweis die Aufwendungen für den Einbau der
erforderlichen Schallschutzeinrichtungen erstatten.
2) Soweit die Kosten für Schallschutzeinrichtungen im Sinne der Auflagen 5.1.2 und 5.1.3 30 % des
Verkehrswertes von Grundstück und Gebäuden mit zu schützenden Räumen überschreiten und
damit außer Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck stehen, hat der Betroffene gegenüber den
Trägern des Vorhabens einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 30 % des o. g. Verkehrswertes

10.1.8.3 Passive Schallschutzmaßnahmen (PFB Teil C, S.653 ff)
Zu den passiven Schallschutzmaßnahmen gehören Schallschutzeinrichtungen, die für die einzelnen
Gebäude sicherstellen, dass im Rauminnern mindestens die von der Planfeststellungsbehörde auf der
Grundlage der ermittelten Lärmwirkungen definierten fachplanerischen Grenzen für die Schutzziele
„ungestörte Kommunikation“ tagsüber und „ungestörter Schlaf“ in der Nacht eingehalten werden. Damit
ist zugleich sicher gestellt, dass die übrigen allgemein innenraumbezogenen Schutzziele, wie die Vermeidung
von Hörschäden, von sonstigen Gesundheitsbeeinträchtigungen und erheblichen Belästigung
eingehalten werden.
.
10.1.8.5 Schallschutzeinrichtungen (ebenda S.665 ff)
Die angeordneten Schallschutzvorrichtungen stellen sicher, dass nach Ausbau des Verkehrsflughafens
Berlin-Schönefeld durch Fluglärmimmissionen hervorgerufene erhebliche Belästigungen und gesundheitliche
Risiken nicht zu erwarten sind.
.
Einer Auswertung der von der FBS in den Jahren 1992, 1995 und 2002/2003 durchgeführten freiwilligen
Schallschutzmaßnahmen lässt sich entnehmen, dass das bewertete Schalldämmmaß der massiven
Außenwände der Gebäude in den betroffenen Ortslagen in der Regel bei mehr als 50 dB liegt. Bei einem
maximalen Außenschallpegel von Lmax = 95 dB(A) ist zur Sicherstellung des von der Planfeststellungsbehörde
geforderten Innenschutzziels von Lmax = 55 dB(A) ein resultierendes Schalldämmmaß von
45 dB erforderlich. Dies bedeutet, dass die Umsetzung der geforderten Schallschutzmaßnahmen jedenfalls
bei Werten unterhalb der maximalen Außenschallpegel von Lmax = 95 dB(A) von der Bausubstanz
her gesehen entgegen einiger insoweit nicht durchgreifender Einwendungen keinen technischen Hindernissen
begegnet. Gebiete, in denen höhere Außenschallpegel als Lmax = 95 dB(A) vorkommen, sind
nach den vorliegenden Berechnungen entweder nicht bewohnt oder liegen in einem Bereich mit einem
Dauerschallpegel Leq(3,Tag) von mehr als 70 dB(A), für den ohnehin der von der Planfeststellungsbehörde
bestimmte Übernahmeanspruch besteht.
.
Die Planfeststellungsbehörde erkennt, dass es bautechnisch möglich ist, die festgelegten Schutzziele
zu erreichen. Bei bewerteten Schalldämmmaßen der übrigen Außenwandbauteile von in der Regel über
50 dB und Berücksichtigung üblicher Fensterflächenanteile ergibt sich, dass hier maximal Fenster mit
einem bewerteten Schalldämmmaß von ca. 40 dB einzubauen sind, um das erforderliche resultierende
Gesamtschalldämmmaß von 45 dB zu erreichen. Eine genaue Dimensionierung der Schallschutzfenster
hat im Einzelfall unter Berücksichtigung der typischen Frequenzen der An- und Abfluggeräusche durch
die Bauakustik beim Vollzug der Schallschutzmaßnahmen zu erfolgen.
.
Soweit die Kosten für Schallschutzeinrichtungen 30 % des Verkehrswertes von Grundstück und Gebäude
mit zu schützenden Räumen überschreiten und damit außer Verhältnis zum angestrebten
Schutzzweck stehen, hat der Betroffene gegenüber den Trägern des Vorhabens einen Anspruch auf
angemessene Entschädigung in Höhe von 30 % des o. g. Verkehrswertes (vgl. A.II.5.1.7
„Anspruchsvoraussetzungen für Schallschutzeinrichtungen/Entschädigungsleistungen“ Nr. 2), ab Seite
108. In den Fällen, in denen aufgrund der schlechten Bausubstanz der Einbau von Schallschutzfenstern
nicht zu einer wesentlichen Verbesserung der Lärmsituation in Innenräumen führt, kann im Einzelfall die
Durchführung von Schallschutzmaßnahen erfolglos oder unter Kostengesichtspunkten unverhältnismäßig
sein. In diesen Fällen ist eine angemessene Entschädigung in Geld, die sich an dem o. g. Verkehrswert
orientiert, zu zahlen.
Soweit einige Auszüge aus dem Planfeststellungsbeschluss (PFB) zum passiven/baulichen Schallschutz.

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Hier nun einige Bemerkungen zu den Festlegungen aus dem PFB und den daraus resultierenden Situationen bei Schallschutzberechtigten:

Mit einigem guten Willen kan man diesen PFB-Ausführungen entnehmen, dass Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen in erster Linie dazu dienen sollen, Menschen im Inneren von Gebäuden vor den schädlichen Schallimmissionen des dicht überfliegenden Luftverkehrs zu schützen, in der Sprache der Juristen Schutz vor Schallpegeln in 'unzumutbaren' Höhen.

Denn, taube Gebäude haben keine ewig wachen Ohren und werden folglich auch keine Hörschäden und Gesundheits-beeinträchtigungen erfahren. Auch 'ungestörte Kommunikation tagsüber' und 'ungestörter Schlaf in der Nacht' lassen nur Menschen (Lebewesen schlechthin) als striktes Schutzziel der Schallschutzmaßnahmen zu! Zudem wäre es auch unmöglich, an Gebäuden die allerdings im PFB gänzlich ausgenommenen 'Psychoakustischen Wirkungen' des Überflugschalls festzumachen.

Dennoch ist der passive Schallschutz in seinen vorgesehenen Ausprägungen dem Grunde nach nur ein Objektschutz, der die bauliche Substanz der Gebäude primär zum Gegenstand hat und die Auswirkungen auf die Gesundheit und Lebensqualität der in ihnen wohnenden Menschen treten völlig in den Hintergrund.

Die Gebäude werden je nach aktueller Nutzung der Räume - zum Zeitpunkt (!) der ingenieurtechnischen Begehung - und formal nach Tages/Nachtzeiten fortan mit einem Flickenteppich aus ganz unterschiedlichen Schallschutzkriterien überzogen, der ein ebensolches Flickwerk an baulichen Schallschutz mit seiner Realisierung am Gebäude nach sich zieht. Im Focus der Schallschutzbetrachtungen des Vorhabenträgers und der Aufsichtsbehörde stehen nur noch bauingenieurtechnische, bauphysikalische, planungsrechtliche und last but not least finanzielle Aspekte.
Das Schutzgut Mensch bleibt in diesem Konstrukt auf der Strecke!

Genau das wird in einem weiter unten zu schildernden realen Falle sehr deutlich werden!

Die Flughafengesellschaft hat offenbar schon damals im Planfestellungsantrag mit den Angaben zum 'problemfrei zu installierenden Schallschutz' aus ihrem 'freiwilligen Schallschutzprogramm' auch die Planungs- und/oder Aufsichtsbehörden getäuscht oder, sie hatten sich willig täuschen lassen:
'Ein paar Leute werden abgesiedelt, der Rest bekommt Schallschutz nach PFB', so jedenfalls die damals festgeschriebene 'Erkenntnis der Planfeststellungsbehörde'.

In der aktuellen Schallschutzpraxis der FBB wird allerdings zunehmend aus Kostengründen den Betroffenen statt Schallschutz am Gebäude nach PFB auszuführen nur eine Entschädigung angeboten, die wiederum nur am (s.o.) Verkehrswert à la FBB des tauben Gebäudes ausgerichtet ist und das eigentliche Schallschutzziel, alle im Gebäude wohnenden Menschen vor Schallimmissionen des Luftverkehrs zu schützen wird gnadenlos ignoriert.

Lapidar wird schon im PFB dazu festgestellt, dass 30% des Verkehrswertes als Entschädigung gezahlt werden sollen, wenn die Schallschutzkosten 30% des Verkehrswertes übersteigen und damit außer Verhältnis zum angestrebten Schutzziel stehen.
Hoppla, hier geht es ja zu wie auf einem Basar: Die Gesundheit und die Lebensqualität von betroffenen Menschen werden in einem Kuhhandel gegen ihre 'virtuellen' privaten (!) Vermögenswerte aufgerechnet.

-- Wenn Du arm bist, musst Du früher sterben --

Das Schutzziel Mensch wird zugunsten der FBB-Kasse aufgegeben. Das ist absurd und absolut inhuman.


Wie kann es angehen, dass das angestrebte Schutzziel, Menschen vor Hörschäden, sonstigen Gesundheitsbeeinträchtigungen und erheblichen Belästigungen zu schützen davon abhängig gemacht wird, ob irgendein imaginärer Geldbetrag in fiktiver Höhe überschritten wird? Ist das so qua Amt gegen vermeintlich 'Öffentliche Interessen' abgewogen worden? Sind damit nicht vielmehr Menschen jenseits der Grenzen des GG der Bundesrepublik Deutschland für vogelfrei erklärt, Ihnen der persönlich Schutz durch das GG entzogen worden? Ihr Hab und Gut, Ihre Gesundheit und Lebensqualität, alles wird Ihnen damit genommen!

Allerdings verstehen sich die Ausführungen im PFB auch auf Entschädigungsfälle, 'in denen aufgrund schlechter Bausubstanz im Einzelfall Schallschutzmaßnahmen erfolglos oder unter Kostengesichtspunkten unverhältnismäßig' sein können.

Das ist ja nun ganz und gar pervers! Menschen, denen mit baulichem Schallschutz nicht vor unzumutbarem Fluglärm abgeholfen werden kann, werden mit einem Trinkgeld (Verkehrswert bei schlechter Bausubstanz!) abgespeist und ohne weitere Hilfen in der Lärmhölle allein gelassen. Das ist absolut unwürdig und Menschenverachtung pur!

Auch derart Betroffene müssen unabhängig von irgendwelchen ausgedachten, festgelegten, beschlossenen oder wie auch immer zu grenzwertigen Schallpegeln stilisierten Werten, auf Kosten des Vorhabenträgers nach dem Verursacherprinzip abgesiedelt werden. Menschen, die unschuldig durch ein solches Vorhaben in derartigen Notsituationen geraten sind, dürfen nicht einfach den finanziellen Interessen oder vermeintlichen finanziellen Notwendigkeiten einer Flughafengesellschaft (?) geopfert werden. Was soll das? Dazu hat niemand ein Recht, solange er sich auf dem Boden des GG der Bundesrepublik Deutschland bewegt und darüber hinaus schon gar nicht!

Die Landesregierung, sowie alle BER-Anteilseigner haben bis heute nicht verstanden oder wollen nicht verstehen, dass allein schon die vielseitigen Schallschutzprobleme und die enormen Schallschutzkosten des BER-Projektes einzig und allein auf die politisch unhaltbare Entscheidung für den Standort Schönefeld zurückzuführen sind!

Diese Standortentscheidung ist jenseits aller Realitäten kranken Politikerfantasien entsprungen. Sie fußt folglich auf deren persönlichen Interessen und denen ihrer Hintermänner und -frauen, die im Nachgang dann zu Öffentlichen Interessen hochstilisiert und verklärt worden sind. Womit man Dank dem Wortzauber 'Öffentliches Interesse' selbst Juristen ein Totschlaginstrument in die Hand gegeben hat, damit jeden Widerstand gegen das Unglücksprojekt zu brechen. Angefangen bei den Anhörungen zur Planfeststellung der früher 2000er Jahre bis zu den späteren Verhandlungen vor dem BVerwG in Leipzig.
Diese Standortentscheidung ist die wirkliche Ursache für den chronisch kranken Patienten BER.

Womit gleichzeitig und unverkennbar auch der einzig gangbare Weg zur kurativen Behandlung des BER aufgezeigt ist! Der an diesem Standort unvermeidlich chronisch weiterverlaufende 'Gesundheitszustand' des BER könnte nur noch palliativ bis zum Exitus fortgesetzt behandelt werden.
Exkurs-Ende]


Nach diesem Exkurs und den eingangs im Anhang erwähnten umfassenden, aber allgemein gehaltenen Informationen möchte ich Sie mit einem ganz konkreten Fall des Baulichen Schallschutzes à la FBB konfrontieren, der mir vor einigen Tagen zur Kenntnis gegeben worden ist.

Es geht in diesem Falle um Haus und Grundstück einer Rentnerin, wohnhaft im östlichen Gemeindegebiet, Blankenfelde-Mahlow, nahe am Flughafen gelegen. Die dort auftreten werdenden exorbitanten Maximal- und Dauerschallpegel erfordern eben auch extreme bauliche Schallschutzmaßnahmen. Wie von einem Ing.-Büro berechnet und belegt worden ist, belaufen sich die Kosten für den nötigen Schallschutz nach Planfeststellungsbeschluss an diesem Gebäude auf ca. 90.000 €.

Dieser Betrag 'erscheint der FBB' natürlich viel zu hoch und so hat sie, ohne auf die Gebäudesubstanz näher eingehen zu wollen einen Verkehrswert à la FBB für das Grundstück und die Immobilie von ca. 120.000 € durch ihre beauftragten Verkehrswertermittler bestimmen lassen. Nach der willkürlich von der FBB in diesem Falle angewendeten Kappungsgrenze von 30% des nun auch noch kleingerechneten 'Schallschutzbezogenen Verkehswertes à la FBB', also ausdrücklich nicht nach bundesdeutschem Standard für Verkehrswertermittlung geltenden Verordnungen, werden der alten Dame 40.000 € 'Entschädigung' (?) angeboten!

Ja, Sie haben richtig gelesen!

Nicht einmal die Hälfte des für ausreichenden baulichen Schallschutz nach Planfeststellungsbeschluss erforderlich werdenden Geldbetrags wird von der Flughafengesellschaft bereitgestellt und politisch Verantwortliche schauen teilnahmslos zu, ohne die geringste Emphatie ist ihnen das Schicksal derart Betroffener gleichgültig.

Wie grenzenlos inhuman ist das denn?

Da soll einem Menschen an seinem Lebensabend das Leben in den eigenen vier Wänden zu Hölle gemacht, seine Gesundheit ruiniert und der Aufenthalt im Freien, an frischer Luft gänzlich unmöglich gemacht werden? Ist es das, was Ministerialbeamte, Politiker, Juristen und Wirtschaftsbosse im Prozeß der Planung und Realisierung des 'Größten Ostdeutschen Infrastrukturprojekts' abgewogen nennen?

Frau Schneider, in Ihrer Funktion als Staatssekretärin im MIL hatte seinerzeit im BER-Sonderausschuss des Landtages auf Anfrage erklärt:
'Für die Landesregierung ist der Schallschutz bei den Betroffenen gewährt, wenn den Betroffenen vom Flughafen die Schallschutzunterlagen zugestellt worden sind.' -
Basta!
Frau Schneider ist mittlerweile zur zuständigen Ministerin avanciert und damit das BER-Schallschutzproblem in bewährte Hände gelegt worden! Gute Nacht, BER-Anwohner.

Ein derart Betroffener kann seinem, von Politik und Wirtschaft zugedachte Schicksal nur durch Flucht aus seinem bisherigen Zuhause entgehen. Es sei denn, er will in seiner Heimat bleiben, dann müsste er aber, wie in diesem Falle die FBB gleichzeitig mit ca. 50.000 € subventionieren, um damit seine Gesundheit selbst (!) zu schützen und wenigstens in seinem Wohnzimmer einigermaßen Schutz vor dem Höllenlärm zu finden.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erwarte keine Antworten auf meine Zeilen von Ihnen!

Aber, nachdem bereits im Wahlkampf die BER-Probleme von den Akteurinnen und Akteuren der späteren Regierungskoalition nicht thematisiert worden waren, im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung das 'Größte Infrastrukturprojekt Ostdeutschland' ebenfalls nur eine marginale Rolle spielte und die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten Woidke im Landtag in Bezug auf den BER nur farblose Allgemeinplätze bemühte, fordere ich Sie hiermit nachdrücklich auf, Ihre anhaltende öffentlich vorgetragene erbärmliche 'Vogel-Strauß-Politik' in allen BER- Angelegenheiten sofort zu beenden.

Sie sind dies insbesondere Ihren Amtseiden schuldig. Die Wortlaute dürften Ihnen noch frisch in Erinnerung sein. Vor allem aber sind Sie es dem Souverän schuldig, öffentlich eine wahrheitsgemäße, transparente, ehrliche und verantwortungsvolle Flughafen-Politik, die bedingungslos die Würde der Menschen und die ihrer Heimat achtet und respektiert, zu gestalten.

Tun Sie dies nicht, so bleiben Sie mit Ihrer Flughafenpolitik auf dem Niveau der 'Schönreden' des obersten Märchenerzählers der Flughafengesellschaft hängen:
http://www.youtube.com/watch?v=XUML6rFzEQ8&feature=youtu.be

Machen Sie Ihrer BER-Kunkelei ein Ende! Insbesondere nach den aktuellen Meldungen über den Zustand des BER-Unglücksprojektes volkswirtschaftlichen Ausmasses ist dies zwingend erforderlich. Wie lange soll die Veruntreuung von Steuergeldern noch anhalten? Wie lange die Insolvenzverschleppung durch die Flughafengesellschaft weitergehen? Soll der Staatsanwalt erst nach Überschreitung der 10 Mrd.-Grenze der BER-Kosten ermitteln?

Wann werden Politiker für den BER-Schlamassel, den sie angerichtet haben persönlich zur Verantwortung gezogen?

Sie, die Sie jetzt in Brandeburg, wenn vielleicht auch nicht ursächlich, dennoch persönlich Verantwortung für das BER-Unglüksprojekt tragen, müssen jetzt die Reisleine ziehen, bevor es ganz zu spät ist.
Beginnen Sie einen BER-Neustart unter Berücksichtigung ALLER bisher gemachten Erfahrungen (!) -
Öffnen Sie endlich Ihre Augen!

Mit freundlichem Gruss
D. Günther wohnHaft in Mahlow