Leserbrief zum MAZ-Artikel v. 01.10.2010
„Nicht geplant, nur genehmigt“
Meine Überschrift: „Falsche Planung genehmigt“
Nicht nur, dass man die von der DFS schon 1998 bekannt gegebene um mindestens 15 Grad abknickende Flugroutenplanung bei parallel betriebenen Start- und Landebahnen nicht berücksichtigte, sondern weil man auch international verbindliche Regeln der ICAO und nach verbindlichem EU-Recht bei der Planung der neuen Südbahn nicht beachtet hat, könnte für den BBI eine rechtswidrige planfestgestellte Genehmigung unter dem Mantel -demokratisch legitimiert - vorliegen.
Denn laut IACO Dokument Nr. 9184-AN/902 Teil I heißt es , Start- und Landebahnen sollen generell so gerichtet sein , dass die Flugzeuge ( bei Start und Landung ) bewohnte Gebiete nicht überfliegen und Störungen (der Einwohner ) vermieden werden.
Aus diesem Grunde wies das Raumordnungsverfahren von 1994 den Standort Schönefeld, mit der Unterschrift von Ministerpräsident Platzeck ( damals Umwelt- Minister ), als schlechtesten Standort aus.
Blind und ohne Sachverstand kam es zum Konsensbeschluß von 1996 durch die Herren Diepgen, Wissmann und Stolpe. Ob der Flughafen an dieser Stelle unter den gegebenen Bedingungen wirtschaftlich zu betreiben war, und überhaupt was es für die Gesundheit und das Eigentum der Betroffenen bedeutete, wurde vollkommen außer Acht gelassen.
H. Berger, Blankenfelde-Mahlow, Ortsteil Blankenfelde
stellv. Ortsgruppensprecher des BVBB