BVBB Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V.

Interview
Alle Flugzeuge sollten Berlin umfliegen
Von 23 bis 6 Uhr soll in Schönefeld künftig Ruhe herrschen, so das UBA.
von Peter Neumann
……um die neuen Flugrouten haben die Regierungschefs von Brandenburg und Berlin beide Fehler eingestanden. Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) sagte, man hätte den Bürgern deutlicher machen müssen, dass die Routen nicht vom Land festgelegt werden, sondern erst spät in einem getrennten Verfahren auf Bundesebene.
Was nützt es den betroffenen Bürgern, wenn sich die Regierungschefs von Berlin & Brandenburg gegenseitig die Fehler eingestehen, aber die Flugrouten sind doch nur ein kleiner Teil der großen Probleme. Das Hauptproblem ist und bleibt der falsche Standort eines Intern. Flugplatzes.
Gestatten Sie mir meine Meinung als Zeuthener Bürger zu dem Flughafenausbau  zu äußern.
Im Streit um den drohenden Fluglärm durch den Flughafen BBI in Schönefeld (Dahme- Spreewald) wollen sich weder Brandenburg noch Berlin zu einem umfassenden Nachtflugverbot bekennen. Sowohl Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack als auch Berlins Umweltsenatorin Katrin Lompscher (beide Linke) wiesen gestern eine entsprechende Forderung unter Verweis auf ein ausstehendes Gerichtsurteil zurück. Wie lange wollen die verantwortlichen Politiker den Bürger noch hinhalten?  Das Gerichtsurteil ist doch bekannt, das Ergebnis des ergänzenden Planfeststellungsverfahrens zum Nachtflug kann doch für den Flughafenbetreiber nur noch schlechter ausfallen.
Ich verweise auf die Tatsache, dass noch keine große Fluggesellschaft ( mit Ausnahme der Billigflieger ) auf Grund des bestehenden Nachtflugverbotes in Tegel die Konsequenz gezogen hat, die seit 1990 uneingeschränkte Nachtflugmöglichkeit in Schönefeld zu nutzen. Das beweist doch, dass die Fluggesellschaften bei einer optimalen Umlaufplanung der Flugzeuge, aus wirtschaftlichen Gründen den Nachtflug in Schönefeld nicht unbedingt benötigen.
Da haben doch alle Bürger Recht, die zu der Meinung kommen „die da oben werden schon das Nachtflugurteil vom BVerwG aufweichen“, und nicht nur in den Randzeiten, sondern auch in der Kernzeit zwischen 00.00 Uhr und 05.00 Uhr.
Von dem Flughafen (FBS) wurden für jede Nacht 130 Flüge beantragt. Jeder Bürger, der Rechnen kann, dem sollte klar sein, dass diese Anzahl an Flügen nicht unterzubringen ist.
Wenn die geplanten 360 000 Flüge im Jahr realisiert werden sollen, dann ist Schönefeld der falsche Standort. Denn hier wird um 22.00 Uhr das Licht ausgeschaltet. Das ist der Wirtschaft der Politik und der IHK seit der Anhörung zum Planfeststellungsverfahren weitläufig bekannt.
Es kann nicht sein, dass die Fluggesellschaften ihre Maschinen- Umläufe so planen, dass hier in Schönefeld zu den Rand- bzw. Nachtzeiten die Starts oder Landung erfolgen sollen. Sicherlich ist jeder weitere Flugzeug- Umlauf für die Fluggesellschaft ein wirtschaftlicher Gewinn, aber bitte nicht auf Kosten der Gesundheit von 140 000 Fluglärm betroffener Einwohner.
Gestatten sie mir einen Auszug aus der mündlichen Urteilsverkündung des 4.Senats am Bundesverwaltungsgericht, welches am 16.März 2006 von dem Vorsitzenden Richter Dr. Paetow verkündet wurde:
Zusammenfassend ist zum Thema Nachtflugbetrieb zu sagen, dass man heutzutage einen großen internationalen Verkehrsflughafen mit einem durchgehenden 24-Stunden-Betrieb, im allgemeinen nur in siedlungsarme Gegenden hinein planen darf, wenn nicht ausnahmsweise besondere Gegengründe vorliegen sollten. Für die Region Berlin- Brandenburg hätte dies, nämlich ein uneingeschränkter 24-Stunden-Betrieb, jedenfalls in der gegenwärtigen Situation den Verzicht auf einen Stadtnahen und die Wahl auf einen Stadtferneren Standort zur Folge haben müssen. Das bestätigt auch ein Blick auf die Realität in Deutschland und Europa. Für die allermeisten größeren Flughäfen im Bereich besiedelter Gebiete bestehen mehr oder weniger umfangreiche Nachtflugbeschränkungen, ohne dass sich dadurch deren Funktion als öffentlicher Verkehrsträger gestellt hätte. Zitat Ende.
Das BVerwG hat der Beklagten die Auflage erteilt, im Planänderungsverfahren die Beschränkungen des Nachtflugbetriebes in den Grenzen des Abwägungsgebots mit Ausnahmen in Notfällen oder sonstigen Sicherheitsgründen, weitgehend flugbewegungsfrei gehalten werden müssen.
Aber auch für die Nachtrandzonen von 22.00- 24.00 Uhr und von 05.00- 06.00 Uhr muss eine Nutzungsabwägung fehlerfrei begründbar sein, also etwa mit der nachzuvollziehenden Erwägung, dass sich bestimmte Verkehre nicht innerhalb des Tageszeitraumes abwickeln lassen.
Die Planfeststellungsbehörde hat es in über drei Jahren nach der Urteilsverkündung des BVerwG noch nicht geschafft oder gewollt, die vom Gericht geforderten Veränderungen zu veröffentlichen.
Aber wir haben ja bald in Berlin die Wahlen für einen neuen Bürgermeister, danach wird die Katze aus dem Sack gelassen.

Schlussfolgerung:
In Berlin und Brandenburg protestieren gegenwärtig Tausende Bürger gegen die geplanten Flugrouten und den geplanten Nachtflug des künftigen Großflughafens. Egal, ob die Flugrouten entsprechend der Planfeststellung oder der jetzt neu gewünschten und veränderten  An- und Abflugrouten festgelegt werden, ist die Lärmbelästigung tausender Menschen am Tag und in den Nachtrandzeiten unzumutbar. Was heute für viele eine
Überraschung ist, war eigentlich vor Jahren abzusehen. Ein Blick in die Unterlagen beweist, dass Schönefeld niemals als Standort für einen Großflughafen geeignet war. Das Milliardenprojekt wurde von der Politik unter viel Täuschungsmanövern durchgezogen, auf Kosten der Steuerzahler.  Um die Kostenfalle zu bremsen, gibt es eigentlich nur noch einen Weg, sofortiger Baustopp!
Ich kann verstehen, wenn viele Leser der Meinung sind, dass ein soweit fortgeschrittener Bau nicht mehr gestoppt werden kann, aber glauben Sie mir, es kommt den Steuerzahlern immer noch billiger, als einen Flughafen zu haben, der um 22 Uhr das Licht ausschaltet.
Der BBI würde sich niemals unter diesen Bedingungen wirtschaftlich entfalten können, geschweige einen Gewinn erbringen.
Es gibt genügend Investoren, die im Rahmen einer Ausschreibung einen neuen Flughafen in Sperenberg, nach Wunsch bauen und betreiben werden.
Bis zur Fertigstellung des neuen Flughafens in Sperenberg reicht die Kapazität in Tegel und Schönefeld aus, um die Bedürfnisse wie bisher abzudecken.
Hier einige Großprojekte, die dem Steuerzahler viel Geld gekostet haben.
Der erste deutsche Brüter in Kalkar, Bauzeit 1972 bis 1991. Nach Demo von 10 Tausenden Bürgern und Gerichtsverhandlungen ging der Brüter nie in Betrieb. Kosten 3,6 Milliarden plus viele Millionen Betriebskosten.

AKW Wyhl und Mülheim- Kärlich. 1975 bis 1986 Kosten einige Milliarden, nie ans Netz gegangen.
WAA Wackersdorf . Bauzeit mitte der 70 ziger Jahre bis Mai 1989 Kosten: 2 Milliarden DM und eine Milliarde Rückbau
Magnetschwebezug Transrapid Entwicklungskosten 1,2 Milliarden Euro sowie 122 Millionen Planungs- und Verfahrenskosten für die Münchner Strecke.
Flughafen Magdeburg- Cochstedt  Investitionen 60 Millionen Euro
City-Tunnel Leipzig  Baukosten bisher  1 Milliarde Euro. Das Bauende ist nicht abzusehen.
Cargo –Lifter -Halle   Bau der Werfthalle 40 Millionen Euro, weitere 19 Millionen für den neuen Investor des Tropical Island, weitere Verluste tausender Kleinanleger beim Börsengang.

Das waren nur einige Beispiele von einstürzenden Luftschlössern, die alle gegen den Willen des Volkes errichtet wurden.

Arnold Rülicke   Zeuthen, den 17.11.10