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Zum Artikel „Besser Schutz statt Bares“ vom 11.07.13
Es ist schön, dass sich der FDP-Kreisvorsitzende für die vom versuchten Schallschutzbetrug Betroffenen einsetzt, wo sich doch gerade die Brandenburger FDP immer in trauter Lobbymanier für den ungeeigneten Standort Schönefeld und damit gegen die Interessen tausender Bürger engagiert hat.
Ich bin ebenfalls der Ansicht, dass der Planfeststellungsbeschluss geändert werden muss, aber nicht in der von der FDP vorgeschlagenen Art.
Die 30%-Entschädigungslösung im Urteil des BVerwG von 2006 basierte nämlich auf der Annahme, dass das eine Regelung für Einzelfälle ist, und da müssten diese „Quasi- Enteignungen“ einzelner Anwohner hingenommen werden. Jetzt betrifft es aber laut Flughafen 80-85% der vom Tagschutz Betroffenen. Dies sollen mit einer grundgesetzwidrigen Stichtagslösung (Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes sowie des Artikels 14 des GG – Urteil BverfG 1BvR 2736/08 vom 23.02.2010) und im Auftrage des Flughafens klein gerechneten Grundstückswerten (sh. Leserzuschrift „Grundstückswert wird kleingerechnet“ vom 13.07.13) massenhaft enteignet werden.
Und in dieser Situation schlägt ein Bürgermeister diesen „Kompromiss“ vor. Die Massenenteignung soll bleiben und den Betroffenen soll ein unzureichender Minimalschutz befohlen werden. So sieht also Betroffenenhilfe a la FDP aus!
Wie wäre es denn, wenn sich Herr R. für die Änderung des PFB dahingehend einsetzen würde, dass den Betroffenen die Wahl zwischen vollem Schallschutz (egal was er kostet) und voller Entschädigung oder Umsiedlung bleibt? Aber das wäre ja dann doch wohl zuviel verlangt.
Stefan Gloß
Blankenfelde