BVBB Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V.

Ein nicht veröffentlichter Leserbrief zum Artikel "18 weitere Klagen gegen den Flughafen"

von Peter Neumann
in der Berliner Zeitung vom 8.2.2011, Seite 18

Sehr geehrter Herr Neumann,

wir stimmen sicher darin überein, daß das Bundesverwaltungsgericht den rechtskräftigen BBI-Planfeststellungsbeschluß nicht "wegen der Flugrouten" aufheben wird. Inzwischen dürfte es zum Allgemeinwissen jedes Betroffenen zählen, daß die Routen im Planfeststellungsverfahren nicht planfestgestellt wurden. Ihre Festlegung ist erst in Form einer Rechtsverordung im Frühjahr 2012 zu erwarten. Dennoch versuchen gegenwärtig zahlreiche Betroffene, wie Sie schreiben, die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses zu erreichen.
Das Bundesverwaltungsgericht kann solchen Klagen oder Einreden nur nachgehen, wenn der Verdacht besteht, daß der Planfeststellungsbeschluß rechtswidrig erging. Hier wird die Sache spannend, denn ich frage mich, was haben die kürzlich bekannt gewordenen Flugroutenentwürfe der Deutschen Flugsicherung mit einem womöglich rechtswidrigen Planfeststellungsbeschluß zu tun? Und vor allem bleibt völlig unklar, warum das Bundesverwaltungsgericht einen womöglich rechtswidrigen Planfeststellungsbeschluß nicht schon 2006 einfach aufhob.
Die Antwort liegt auf der Hand. Es geht nicht in erster Linie um die Flugrouten, Herr Neumann! Wer sich mit den diversen BBI-Flugroten beschäftigt, vergeudet Zeit und Energie. Es geht vielmehr um die Frage, wie es dazu kommen konnte, daß es der Vorhabensträger und die Planfeststellungsbehörde seit 1998 erfolgreich geschafft haben, die Öffentlichkeit, insbesondere die potentiell Betroffenen und letztlich auch das Bundesverwaltungsgericht gemeinschaftlich und systematisch über den wahren Umfang der Lärmbetroffenheit zu täuschen.
Das Problem, mit dem sich das Bundesverwaltungsgericht beschäftigen muß, ist nicht das Problem der Flugrouten. Das Problem heißt: Verdacht auf Verfahrens- und Prozeßbetrug, Herr Neumann, und ist sicher einmalig in der Geschichte eines deutschen Obergerichtes! Und wenn das Gericht, wie ich vermute, einen solchen Betrug erkennen sollte, ist es um den BBI in Schönefeld geschehen. Ein neuer Anfang mit denselben Akteuren, demselben Plan und an derselben Stelle scheint mir dann allerdings völlig ausgeschlossen zu sein!

Mit freundlichen Grüßen

Gunnar Suhrbier