Zum MAZ – Artikel BER-Schallschutzbescheide bis Ende 2015
Trotz Hinweisen, berichtet die MAZ immer wieder unrichtig von Bescheiden des Flughafens für Schallschutzansprüche. Der Flughafen ist aber keine Behörde, deshalb kann er keine Bescheide versenden. Betroffene bekommen eine „Anspruchsermittlung baulicher Schallschutz“ vom Flughafen, den ich wie ein Ablasshandel verstehe. Warum ? Der Flughafen tut so, als ob alles im Interesse der Politik und Bürger durchführt wird und schiebt aber auch jede Verantwortung auf den betroffene Bürger ab. Dabei weiß jeder Pförtner , dass ohne Chef nichts geht. Für jede Sanierung sind Fachplaner für Akustik, Lüftung und Energiefragen an der Seite eines Architekten und Bauüberwachers nötig, um ein Bauwerk gesetzesgerecht herzustellen . Aber eine unabhängige Beratung und fachliche Kontrolle zum „besten Schallschutz“ wird dem Betroffenen selbst von der Regierung versagt. Alle von der Verwaltern bezahlten Aufklärer arbeiten ausschließlich auf Grundlage von untauglichen Flughafenvorgaben.
Für mich steht fest : Der Flughafen und die Regierung können Schallschutz nicht und Geld dafür haben sie auch nicht. Egal welche Ankündigung, es ist nur eine Ohrmuschelberieselung für Leichtgläubige.
Jörg Pohland, Schulzendorf