Am 5. Mai diesen Jahres fand im Dorfklub Müggelheim die Info- und Diskussionsveranstaltung unter dem Titel „Immer nur Tagschutz, aber was wird aus uns?“ statt. Ein hochkarätig besetztes Podium mit ebensolchen Beiträgen zum stets aktuellen Thema Flughafen und Schallschutz.
Es ist klar, wir Müggelheimer, bis auf ganz wenige Ausnahmen im tiefen Südwesten unseres Ortes, sind nur als Nachtschutzgebiet eingestuft.
Das heißt, zur Erklärung für eventuell neu Zugezogene, die Flughafengesellschaft ist verpflichtet uns mit Schallschutzmaßnahmen zu versorgen, die uns in der Nacht ruhig schlafen lassen.
Wer am Tage schlafen muss, weil er z.B. Schichtarbeiter ist, hat dann schon erst mal das Nachsehen.
Im Tagschutzgebiet werden von der Flughafengesellschaft aufwändigere Schallschutzmaßnahmen vorgenommen wie z.B. Schallschutzfenster, Rollladen, Dachdämmung etc. Das trifft für die meisten Müggelheimer, wie gesagt, nicht zu. Dort werden Lüfter spendiert. Die muss man natürlich beantragen.
In der obengenannten Versammlung stellte sich durch eine Befragung heraus, dass die wenigsten Müggelheimer diese Lüfter beantragt haben. Woran mag das liegen?
Wir haben uns vor vier Jahren dem Prozedere: Beantragung bis zum Lüftereinbau gestellt und ich wurde gebeten diese Erfahrung im Müggelheimer Boten darzulegen. Der Bitte komme ich nach, denn man hilft ja gern.
Die Idee des Lüfters ist, dass man, um des nachts vom Flugzeuglärm verschont zu bleiben, seine Fenster schließt. Dadurch fehlt Luft im Schlafzimmer. Infolgedessen schaltet man die Lüfter ein um seinen Raum mit eben dieser Frischluft zu versorgen. Luft kommt rein –Lärm bleibt draußen.
Doch bevor so ein Lüfter seinen Dienst aufnehmen kann, gilt es viel Papier zu bewegen. Wenn Sie etwas Geduld haben lesen Sie die folgenden Zeilen, wenn nicht, springen Sie gleich zum Fazit.
Mitte 2011 traten wir, wegen des Einbaus der Belüftungseinrichtung, wie es fachlich richtig heißt, mit der Flughafengesellschaft in Kontakt. Das ging damals über die Kanzlei der Rechtsanwälte Grawert und Partner, die für alle Betroffenen als Mittelsmänner fungierten und darüber wachten, dass alle rechtlichen Wege eingehalten wurden und wichtige Tipps gaben auf welche Modalitäten man bei vertraglichen Verhandlungen mit der Flughafengesellschaft achten sollte.
Auf Anforderung schickten wir nun einen Grundriss unseres Hause mit der Zimmeraufteilung und der Zimmernutzung, natürlich einschl. Größe und Höhe der Räumlichkeiten und den Grundbuchauszug.
Am 15.08. 2011 kam es dann zur telefonischen Kontaktaufnahme mit dem Ingenieurbüro der Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH worauf schon 8 Tage später eine Begehung unseres Hauses durch die Damen Porstein und Handreck stattfand. Sie prüften meine Angaben zu den Zimmern, vermaßen noch einmal die lüftertechnisch in Frage kommenden Räume, stellten fest es seien nur zwei betroffene Räume und verabschiedeten sich freundlich.
Am 7.11.2011 erreichte uns dann, wieder über die besagte Kanzlei Grawert, eine 8-seitige Schalltechnische Objektbeurteilung, die als Basis zur Kostenerstattungsvereinbarung galt. Des weiteren 2-seitige Skizzenkopien, und eine 10-seitige Übersicht zur Wohnungsbegehung plus Bestandsaufnahme und Auszüge aus dem Schallschutzprogramm, sowie eine 4-seitige Erläuterung zur Schalltechnischen Objektbeurteilung.
Noch November des gleichen Jahres erhielten wir eine siebenseitige „Kostenerstattungsvereinbarung über die Erstattung von Aufwendungen für Schallschutzvorrichtungen des Schallschutzprogramms BBI der Flughafen-Schönefeld GmbH (FBS)“ sowie eine 4-seitige Erläuterung zur Kostenerstattungsvereinbarung, ein 2-seitiges Leistungsverzeichnis zu den Schalldämmlüftern und ein nur einseitiges Rücksendeschreiben zur Kostenerstattungsvereinbarung.
Mit einem Glas Wein und einem gerütteltem Maß Humor machte ich mich an das Studium der Papiere und dachte sehr oft, wie viele Menschen haben sich wie lange mit dem Verfassen dieser Texte beschäftigt? Wie viel administrativer Aufwand ist nötig um zwei Lüfter einzubauen? Aus dem Glas Wein wurde eine Flasche aber ich hielt durch und unterschrieb die Kostenerstattungsvereinbarung. Allerdings und nun bitte aufgemerkt! Ein wichtiger Hinweis: Streichen Sie die Abgeltungsklausel! Die besagt nämlich, dass Sie nach dem Einbau der Lüfter auf alle weitergehenden Ansprüche verzichten. Egal wie sich zukünftige Gesetzeslagen verändern und vielleicht eines Tages sogar bessere Schallschutzmaßnahmen vorsehen.
Falls es mehrere Eigentümer für das Gebäude gibt, also zum Beispiel den Ehepartner, lassen Sie ihn unbedingt mit unterschreiben, sonst bekommen Sie die gesamte Vereinbarung zurück. Das passierte mir leider, ich nehme an aufgrund des Weinkonsums, aber am 6.12. 2011 war dann dieser Part meinerseits erledigt.
Am 27.01.2012 erhielten wir vom Ingenieurbüro Vössing aus Hannover die gegengezeichnete Kostenerstattungsvereinbarung zurück. Das hieß, wir waren berechtigt eine Fachfirma zu beauftragen uns die Lüfter ein zubauen.
Die nächste Stufe der bürokratischen Vorarbeit war nun die Kontaktaufnahme mit der empfohlenen Firma Brink Climate Systems Deutschland GmbH die in Ahaus, nahe der niederländischen Grenze sitzt.
Ein Anschreiben und nur zwei Telefonate waren notwendig um einen Einbautermin festzulegen. Im April 2012 fand diese Aktion statt und Sie werden es nicht glauben, der Monteur brauchte nur eine gute Stunde um beide Lüfter zu installieren obwohl er zweimal unsere 40er – Wand durchbohren musste.
Die Rechnung über 677,12 € kam am 27. April 2012.
Eine schnelle Weiterleitung an das Ingenieurbüro Vössing zeitigte tatsächlich, dass ich wenige Tage später das Geld auf meinem Konto hatte, weil, von wem auch immer, festgelegt wurde, dass nur der Eigentümer des Gebäudes an die Montagefirma überweisen darf . Das konnte ich nun fristgemäß tun und der eigentliche Vorgang war damit abgeschlossen.
Nicht jedoch der verwaltungstechnische.
Einige Wochen später gab es eine Abnahme, natürlich mit Abnahmeprotokoll und am 09.07.2012 schickt uns das oben angeführte Ingenieurbüro noch das Protokoll zur Mittelverwendung, in dem wir nochmal unterzeichneten, dass wir zwei Schalldämmlüfter plus Einbau erhalten haben und wir auf den weiteren Einbau von Schalldämmlüftern in diesen Räumen zukünftig verzichten.
Was wir gern unterschrieben, denn in der Zwischenzeit hatten wir ja diese
Monstergeräte in den Abmaßen 45x30x15 cm ausprobiert.
Fazit:
Diese Lüfter lüften erst bei Inbetriebnahme ihr Geheimnis. Das heißt: sie werden dem avisierten Anspruch nicht gerecht.
Denn nun haben Sie im Schlafraum eine große Kiste an der Wand hängen, die kalte oder warme Luft ansaugt, je nach Jahreszeit. Gut kann man sagen, das ist bei einem geöffneten Fenster nicht anders. Stimmt, aber ein geöffnetes Fenster benötigt keinen Strom und macht kein Geräusch. Schon bei Lüfterstufe zwei hört man deutlich einen Dauerton. Dieser Dauerton wird nur übertönt, wenn ein Flugzeug kommt, denn jetzt kommt die Crux dieser ganzen Geschichte:
Durch das durch die Wand gehende Ansaugrohr wirkt der Schalldämmlüfter wie ein Trichter, der nicht nur Luft sondern auch Geräusche ansaugt und so wird Ihr geneigtes Ohr jede Flugbewegung wahrnehmen und wenn's dumm kommt auch Flugbewegungen von Insekten, die durchaus vom Lüfter angesaugt werden können, weil nämlich verpasst wurde ein Insektenschutzgitter vor das Ansaugrohr zu setzen.
Es ist als hätte man hier den Teufel mit dem Beelzebub ausgetrieben. Wir bekämpfen Lärm mit Geräusch.
Nicht bedacht sind hierbei Erfahrungen zum Hausklima und eventuelle Feuchtigkeitsprobleme mit Schimmelbildung. Diese Erfahrungen haben wir nicht gemacht, weil wir die Lüfter nicht verwenden.
Nach dieser für uns aufwändigen Eulenspiegelei glauben wir sagen zu dürfen:
Diese Lüfter werden auch Sie nicht benutzen!