BVBB Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V.

„Wer jetzt noch gegen den Großflughafen BBI klagt, handelt nicht im Interesse Berlins“, so die Meinung des BZ – so genannten- Journalisten Schupelius.(BZ 11.02.11)

Diese Meinung gestattet einen tiefen Einblick in das Rechtsstaatsverständnis nicht nur des Schreibers. Die Wahrnehmung von durch Gesetz verbrieften Rechten, überhaupt in Frage zu stellen ist Privileg eines Despoten. Wenn der Vorwurf erhoben wird, dass Bürger die ihr Recht wahrnehmen gegen behauptete Interessen Berlins verstoßen, dann hat man auch noch die Begründung die Despoten und Feindes des Rechtsstaates zum Besten geben. Esa gehört zur Methode von Despoten Rechtsunterdrückung als Legitimation zur Rettung ihrer Interessen herausposaunen.Der Schreiber jammert über eine Klageflut die anderthalb Jahre vor Eröffnung des BBI in Schönefeld neu anschwillt. Diese Jammerei ist ihm nur möglich, weil er das Recht von Bürgern in Frage stellt und er dazu noch ein gestörtes Verhältnis zu Fakten von Ursachen und Folgen zum Ausdruck bringt. Den Schuldigen für Klagen hat er dann gleich ausgemacht. Es ist der „sogenannte Bürgerverein (s) Brandenburg Berlin“, der nach 20 Jahren Planung den BBI noch stoppen will. Das dass ganze Projekt seit 20 Jahren von Pleiten, Pech, Pannen und Fehlplanungen begleitet ist, Kommunen und Tausende Bürger schon geklagt haben, hätte er im Archiv seines Blattes nachlesen können, noch besser auf der Website (www.bvbb-ev.de) des von ihm in die Rolle des Berlin – Feindes geschobenen anerkannten Umweltschutzverbandes BVBB.
Dass der BVBB im Interesse von Berlin und Brandenburg immer einen Großflughafen gefordert hat, wird verschwiegen. Das der BVBB wie alle Experten, ein Raumordnungsverfahren und selbst das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 16. März 2006 Schönefeld als falschen Standort, Sperenberg aber als richtigen Standort bezeichnet hat musste in die Schweigespirale, weil sonst der Kommentar lächerlich geworden wäre. Offensichtlich darf auch das Kurzzeitgedächtnis nicht befragt werden. Waren es nicht Wowereit und Platzeck die bekannt haben, dass die Standortentscheidung sachfremd war und nur politisch begründet ist, Herr Schupelius?
Dann jammert der selbsternannte Verteidiger von Berliner Interessen weiter darüber, dass es 765 Bürger gewagt haben Anträge beim Brandenburgischen Infrastruktur Ministerium einzureichen die die „Flughafenplanung noch einmal auf den Kopfstellen“. Das arme Ministerium sei nun verpflichtet „alle Eingaben zu prüfen“. Wieder zeigt der Schreiber sein gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat. Natürlich haben diese Bürger das Recht ihre Interessen auch mit diesen Anträgen wahrzunehmen. Natürlich ist es im Rechtsstaat Pflicht von Behörden an sie gestellte Anträge einzeln zu prüfen. Fatal ist aber, dass er seinen Lesern die Ursache für die Eingaben verschweigt. Ursache ist, dass 10 000-de von Bürgern zu ihrer möglichen Fluglärmbetroffenheit nicht gehört wurden, wie das Verwaltungsverfahrensgesetz es vorschreibt.
„An den Flugrouten kann man ja noch arbeiten“ so speist er, natürlich hier mit Verständnis, die Anwohner im Süden von Berlin ab. Zynisch und in völliger Unkenntnis zum Recht der „Deutschen Flugsicherung (DFS) verschweigt der Schreiber, wer oder was dann noch an den Flugrouten arbeiten kann. Das schon mit mehr als 14 Routenvorschlägen „gearbeitet“ wurde, auch nicht einer dieser Vorschläge mit Sicherheit  von der DFS berücksichtigt wird, hätte er erfahren können, wenn er selber gearbeitet hätte. Will sagen, recherchiert!
Mit seinen Hinweisen, nach denen „tatsächlich“.. “die meisten Flugzeuge vom und zum BBI in großer Höhe über Berliner und Brandenburger Häuser fliegen, nähert sich der Schreiber dem Prinzip der Halbwahrheit. Ob Überflüge zwischen 220 m über Ortsteile von Blankenfelde oder Schönefeld/Waltersdorf, Berlin – Bohnsdorf oder von 300-350 m über Mahlow und Berlin – Lichtenrade eine große Höhe sind, kann nur behaupten wer nicht weiß, was unter „groß“ zu verstehen ist. Sicher sind Überflüge, z. B. über Berlin – Wannsee von über 2000 m vielleicht eine Lärmquelle, die auch der Gesetzgeber im Fluglärmschutzgesetz als hinnehmbaren Lärm klassizifiert. Nur, dann stellt sich die Frage warum auch die BZ in den letzten Monaten die Proteste aus Regionen mit „hinnehmbaren Lärm“ hochgeschrieben haben.
„Wer den Flughafen Schönefeld durch neue Klagen aufhalten will, der handelt egoistisch, der wirft uns Knüppel zwischen die Beine, der sollte überlegen, ob er nicht lieber umziehen möchte, vielleicht in einen fernen Wald, über den es keine Flugzeuge gibt“. Wir haben verstanden: wer sich um die Gesundheit seiner Kinder sorgt, es für unerträglich hält das seine Kinder in Schulen, KITAS und Horten unterwiesen werden die schalldicht, künstlich belüftet und befeuchte werden, sich selber einer Gesundheitsgefährdung ausgesetzt fühlt, Nachts in Ventilatoren belüfteten Akustikkäfigen um Nachtruhe ringt, den Außenbereich seines Grundstückes nur noch nutzen kann, wenn er bereit ist, den ohrenbetäubenden Lärm von 1000 Flugzeugen am Tag zu ertragen, den Wert seiner Immobilie bis zum Nullwert hinnehmen muss, der handelt egoistisch, wenn er sich dagegen wehrt. Darum, so der Schreiberling, muss jetzt Schluss sein, schließlich hat jeder Frosch schon sein Recht bekommen und Flugzeuge müssen irgendwo landen. Also, liebe Betroffene beugt euch endlich einer sachfremden Standortentscheidung, die Frösche mussten es auch, und akzeptiert was euch die Politik mit Tricks, Täuschung und Lügen befohlen haben.
Spätestens jetzt, nach diesen Ergüssen, muss man die Frage stellen, wie ein Blatt dazu kommt, eine solche Meinung verbreiten zu lassen. Vor dem Hintergrund unserer Rechtsordnung, den Grundrechten unseres Grundgesetzes ist diese Meinung verfassungsfeindlich. Sie hat mit dem postulierten Anspruch auf Schutz der Menschenwürde (Artikel 1 GG), der Gleichheit vor dem Gesetz (Artikel 2 GG) oder dem Schutz des Eigentums (Artikel 14 GG) nichts mehr zu tun.
In Anspruch nehmen, und das hat der Schreiberling sattsam getan, kann er das Recht auf eigene Meinung in Wort und Schrift (Artikel 5 GG). Jetzt fehlt dann nur noch sein neuer Kommentar, in dem er sich darüber beschwert, dass die Kommentierung seiner Meinung eine unverschämte Pressschelte ist. Dann wäre die Einstellung des Schreiberlings, eines sogenannten Journalisten, rund. Sicher darf man aber sein, dass die Meinung des sogenannten Journalisten nicht die Meinung aller Journalisten der Redaktion ist. Warum der Chefredakteur es aber zugelassen hat, dass ein solcher Meinungskommentar in seinem Blatt erscheint, kann man nur damit erklären, dass er seinen Schreiberling bloßstellen wollte.