BVBB Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V.

Abs.: BVF, Grupellostr. 3, 40210 Düsseldorf
Per Mail
An die Mitglieder des Aufsichtsrats
der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH
Düsseldorf, 5.4.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großem Unverständnis verfolgen wir die zwischen dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirt-
schaft und der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH geführte Diskussion über die Umsetzung des
Schallschutzprogramms für BER.


Es mutet geradezu grotesk an, dass es wenige Monate vor Eröffnung des Flughafens eine Ausein-
andersetzung über die Auslegung des Tagesschutzziels gibt. Schon im März 2006 bestätigte das
BVerwG in seinem Urteil die entsprechenden Schutzauflagen des Planfeststellungsbeschlusses. Damit
stehen die Schutzziele bereits seit mehreren Jahren fest. Wie kann es also sein, dass die Flughafen-
Berlin Brandenburg GmbH die Schutzziele plötzlich anders interpretiert und für die vom Fluglärm be-
troffenen Bürger nachteilig umsetzen will?

Gar nicht mehr verständlich ist die Absicht des Sprechers der Geschäftsführung Prof. Dr. Reiner
Schwarz, im Rahmen einer vermeintlichen Klarstellung des Schutzziels mittelbar einen Antrag auf
Reduzierung des Schutzziels stellen zu wollen.

Wir warnen dringend vor den katastrophalen Auswirkungen auf das schon stark ramponierte Ansehen
und die Akzeptanz des Flughafens in der Öffentlichkeit. Nirgendwo haben wir bislang an einem Flughafen
eine derart unprofessionell anmutende Planung und schon beinahe Hilflosigkeit bei der schleppenden
Umsetzung des Schallschutzes erlebt. Von einem Vertreter des Flughafens wurde in der letzten Sitzung
der AG Fluglärm im Dialogforum gar behauptet, das Schutzziel von weniger als einem Ereignis über 55
dB(A) in Innenräumen ließe sich gar nicht herstellen.

Dem halten wir entgegen, dass am Flughafen München ein entsprechendes Tag-Schutzziel von weniger
als einem Ereignis über 55 dB(A) realisiert wurde. Für den Flughafen Flughafen Wien-Schwechat gilt
sogar ein Tag-Schutzziel von 53 dB(A). Hier wurden zur Erreichung dieser Ziele Lärm-Obergrenzen für
Wohnräume definiert. Im Rauminnern sollen dort bei geschlossenen Fenstern ein Dauerschallpegel von
30 dB(A) nicht überschritten, und keine Pegelspitzen über 53 dB(A) erreicht werden.

Wir möchten Sie eindringlich auffordern, in der ohnehin aufgeladenen Atmosphäre von weiteren
Planänderungsanträgen zur Verschlechterung der Situation der Lärmbetroffenen abzusehen und die
betroffenen Bürger nicht erneut zu provozieren.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Breidenbach, Präsident