Landtagssitzung vom 29.9.11, TOP 4, Wirtschaftlichkeit des Flughafens BER
Herausgenommen wurde der Beitrag von Christoph Schulze, das gesamte Protokoll der überwiegenden Ahnungslosigkeit von Abgeordneten stellen wir als Download bereit.
Christoph Schulze erklärte mutig, welch dummes, rücksichtsloses und verantwortungsloses Zeug von Abgeordneten dahergeschwätzt wird, wenn es im ihre Flughafenstandortfehlentscheidung geht.
Dass nur ein Abgeordneter, Christoph Schulze (SPD), die Verpflichtungen von Abgeordneten und Regierungsmitgliedern aus dem Grundgesetz und der Landesverfassung kennt, sich daran orientiert, beweist, wo die Feinde der Verfassung wirklich sitzen.
Es erstaunt schon nicht mehr, dass die Medien in Brandenburg keine Bereitschaft zeigen von ihren Möglichkeiten in der Berichterstattung im Sinne der Verfassung Gebrauch zu machen. Der in dieser Landtagssitzung herbei geschwätzte Schwachsinn und der Mut eines Abgeordneten sich diesem Schwachsinn zu widersetzen, hätte bei richtiger Berufsauffassung einen "Aufmacher" nach dem Anderen produzieren müssen.
Selbst auf gute Argumente im Redebeitrag von Vogel (Grüne) gab es von Homeyer (CDU), der den größten Schwachsinn abgelassen hat und anderen Rednern von SPD, FDP und Linke nur Schwafeleien.
Hätten diese in der Sache ahnungs- und rücksichtlosen Abgeordneten diese Reden vor Betroffenen oder auf deren Demo - Veranstaltungen gehalten, dann wären sie mit der Höchststrafe nach Hause geschickt worden. Die Betroffenen hätten sie nur noch ausgelacht.
Immerhin zeigt diese Debatte: Es geht weiter mit Menschenverachtung, Lügen, Vertuschung von Fakten und der kommenden Rechnung für die Steuerzahler.
Da hat sich der Linke Christoffers so richtig ins Zeug gelegt. Über die kommende Pleite will er nichts sagen, das seien Betriebsgeheimnisse oder der Rechtsschutz zu beachten. Solch einen verlogenen Unsinn sollte der Vorstand eines Unternehmens seinen Gesellschaftern (beim BBI sind es die Abgeordneten) vertreten durch den Aufsichtsrat, einmal erzählen, dann wäre dieser Vorstand schon entlassen, bevor er den Sitzungssaal verlässt.
Niemand, auch Christoffers nicht, kann Zahlen herbeizaubern, mit denen er beweisen kann wie die FBS mit vielleicht 300 Mio.€ Umsatz einen Schuldendienst von wenigstens zunächst 2,4 Mrd.€ bedienen kann. Darum wird die Öffentlichkeit, der Steuerzahler belogen. Wie viel das so ist, darf nicht bekannt werden, dann wüsste der Steuerzahler schon vor Inbetriebnahme des BBI/BER, dass die FBS pleite ist bevor der neu gebaute Flughafen seinen Betrieb in Schönefeld aufnimmt. Er wird aber nicht pleitegehen, weil Brandenburg, Berlin und der Bund schamlos mit Steuergeldern den Gang des Geschäftsführers zum Konkursgericht verhindern werden.
Nur, mit Sicherheit wird diese, gegenüber anderen Flughäfen praktizierte Wettbewerbsverzerrung bei der EU - Kommission landen. Mal sehen, was dann passiert. Mit eben solcher Sicherheit gehört die Dauersubvention zur Fortsetzung der Folgen des Pleiten-, Pech- und Pannenprojekts BBI/BER und zur Freude von Generationen von Politikern, die sich dann bei den Betroffenen wegen ihrer Schwachsinnsentscheidung nicht mehr sehen lassen können.
"Vizepräsidentin Große:
Wir sind jetzt in der Situation, dass der Abgeordnete Schulze von der SPD-Fraktion darum gebeten hat, weder im Rahmen einer Kurzintervention noch im Rahmen einer Erklärung seines Abstimmungsverhaltens als Abgeordneter Stellung zu nehmen. Er beruft sich dabei auf die Verfassung des Landes Brandenburg. Unsere Geschäftsordnung gibt dies nicht her, da die Redezeit der Fraktion der SPD ausgeschöpft ist.
Ich lasse aufgrund der Absicht, dass Herr Abgeordneter Christoph Schulze dies verfassungsrechtlich prüfen lassen möchte, diesen Redebeitrag in dieser Ausnahmesituation zu. Wir werden darüber im Präsidium noch einmal beraten. Es steht ihm frei, dies verfassungsrechtlich prüfen zu lassen. Herr Schulze, Sie haben das Wort.
Schulze (SPD):
Frau Präsidentin, vielen Dank. Ich möchte das noch etwas klarstellen. Die Landesverfassung Artikel 56 gibt jedem Abgeordneten sui generis - so steht es wortwörtlich darin - das Recht, zu jedem Tagesordnungspunkt das Wort zu ergreifen. Das ist nach Artikel 5 der Landesverfassung - Sie können es gern nachlesen - das unverzichtbare Recht, und das ist auch gar nicht auslegungsfähig; das ist eine Versteinerungsklausel. Insofern möchte ich einfach nur deutlich machen: Jeder von uns hat dieses Recht.
Meine Damen und Herren, ich hatte eigentlich gar nicht vor, in dieser Form in die Debatte einzugreifen, ich wollte abwarten. Aber es hat mich in gewisser Weise entsetzt, was ich hier zum Teil gehört habe; es hat mir das Blut in den Adern gefrieren lassen. Die Standortfrage ist entschieden, hat Minister Christoffers gesagt. Diese Aussage ist zweifellos richtig. Aber was nicht geklärt ist, ist die Frage, wie wir gemeinsam damit umgehen. Die Proteste, die wir hier aktuell zur Kenntnis nehmen, sind ja letztlich nur ein Ausfluss dessen, dass dort viele Menschen sagen: Wir fühlen uns nicht mitgenommen, und wir fühlen uns über den Tisch gezogen.
Meine Damen und Herren, wissenden und sehenden Auges hat diese Landesregierung wie auch alle Vorgängerregierungen - es ist ja so, dass es immer eine gewisse Kontinuität gibt - seit über zehn Jahren diesen Standort verfolgt und durchgekämpft. Dieser Landtag hat dabei mitgemacht, hat auch das Recht gesetzt und hat dann, wenn es nicht geklappt hat - ich sage nur Oberverwaltungsgericht Frankfurt (Oder) zum LEP-SF und LEP-eV und wie die Regelungen alle hießen - das Recht immer wieder passend hingebogen. Deswegen ist es auch gar nicht verwunderlich, dass Gerichte zu der Auffassung kommen, das sei rechtmäßig. Dafür haben alle Beteiligten schon erfolgreich gesorgt, weil man das ja auch so wollte, unabhängig davon, ob der Standort vernünftig und sinnvoll ist oder was auch immer.
Meine Damen und Herren, von den Problemen, die der Standort hatte, haben Sie alle gewusst, da kann sich keiner herausreden; sie sind von Anfang an benannt worden. Jetzt aber so zu tun, als ob diese Probleme dadurch gelöst werden könnten oder müssten, dass die Betroffenen zurückstecken, kann nicht der richtige Weg sein. Das werden die betroffenen Bürger auch nicht akzeptieren.
Was mich bewogen hat, jetzt hier noch einmal kurz das Wort zu ergreifen, ist Folgendes: Ich habe in den allermeisten Redebeiträgen hier nur gehört: Wirtschaftlichkeit, Geld, Wirtschaftlichkeit, Geld. Die Menschen fragen sich: Entschuldigung, wir wohnen da, wir leben da, wo bleiben eigentlich wir?
Ich hätte mir gewünscht und eigentlich auch gehofft, dass hier von Rednerinnen und Rednern gesagt würde: Wir gehen auf die Leute zu und werden einen Kompromiss finden, mit dem alle Beteiligten leben können. - Aber nein, da werden schon wieder Riegel vorgeschoben: Dies, das und jenes kommt überhaupt nicht infrage. Aber woher wissen Sie das?
Herr Homeyer, Sie direkt angesprochen, denn Sie haben mich provoziert: Sie haben deutlich gemacht, dass ein Nachtflugverbot definitiv nicht infrage kommt. Entschuldigung, in Tegel ist um 23 Uhr Schluss, Ende im Gelände, und zwar bis 6 Uhr, die haben ein Nachtflugverbot, und trotzdem ist Tegel die Cash-Kuh des bestehenden Flughafensystems. Der Vertreter von Air Berlin hat bei der Anhörung am 7. April 2011 gesagt, einmal im Monat weiche man von Tegel nach Schönefeld wegen eines durchzuführenden Nachtfluges aus. Was soll aber kommen? 107 Nachtflüge sollen genehmigt werden. Und das ist die Unverhältnismäßigkeit, dass man allen, die ein wirtschaftliches Argument anbringen, sofort den roten Teppich ausrollt, aber den Menschen, den Bürgern eben nicht.
(Lebhafter Beifall GRÜNE/B90 und Beifall des Abgeordneten Goetz [FDP])
Vizepräsidentin Große:
Herr Abgeordneter Schulze, Ihre Redezeit ist nunmehr zu Ende.
Schulze (SPD):
Ich möchte an Sie appellieren: Verfassungsgegenstand ist nicht die Wirtschaft, das werden Sie nirgendwo in der Landesverfassung finden; Verfassungssubjekt ist der Mensch. In unserer Landesverfassung Artikel 39 steht, dass jeder das Recht auf Schutz seiner Gesundheit hat. Das ist das, worum die Leute bangen.
(Die Präsidentin schaltet das Mikrofon ab und entzieht dem Abgeordneten das Wort. - Lebhafter Beifall GRÜNE/B90 und Beifall des Abgeordneten Goetz [FDP])"
zum Download des Landtagssitzung vom 29.9.11, TOP 4, Wirtschaftlichkeit des Flughafens BER
43._Plenarsitzung_-_TOP_4-1
http://www.bvbb-ev.de/index.php/de/bvbb-infos-a-downloads/category/9-bbi-folgen-und-auswirkungen.html?download=133%3A43plenarsitzung-top4-1