BVBB Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V.

Wer die Gründe nachliest, ob im erg. Planfeststellungsbeschluss „Nachtflug“, in den Propagandaaussagen der Flughafengesellschaft FBS, der Politiker, an der Spitze Wowereit (SPD) und Platzeck (SPD), der kann über die Lügerei, bewusste Falschinformationen und Täuschungen über die Folgen von Nachtflügen nur entsetzt sein.
Nicht minder entsetzt muss man sein, wenn man in allen Publikationen der Printmedien und auch in regionalen TV – Sendern oder im Hörfunk in aller Regel eine undifferenzierte Weiterverbreitung dieser Lügengeschichten und Desinformationspropaganda registrieren muss. Ob in Berichten oder Kommentaren, nirgendwo das Bemühen Fakten zu hinterfragen oder zu veröffentlichen. Kann oder darf man das in den Redaktionsstuben nicht mehr leisten?

 

Warum kann man es sich nicht leisten  einfache Wahrheiten zu vermitteln, um Leser , Seher oder Hörer nicht zu Opfern von Desinformation und einseitig interessengesteuerter Propaganda - Reklame (getürkte PR) werden zu lassen?
Es reichen wenige Hinweise, um die Journalistenzunft auf Versäumnisse und Unterlassungen hinzuweisen. Da gilt, wegen des Minimalzeitaufwandes der Faktenrecherche, die Ausrede des Zeitdrucks nicht.
Die Lügerei, mit allen folgenden Konsequenzen, sei es zum Nachflugbedarf, zur Frage eines Drehkreuz–Flughafens (Hub – Funktion) und der Kapazität des BBI/BER beginnt gleich mit der Frage danach, welch ein Flughafen soll denn nun wirklich gebaut werden? Entweder die Wowereits und Platzecks, die Abgeordneten im Berliner Abgeordnetenhaus oder Brandenburger Landtag haben nicht gewusst oder nicht verstanden, was ihnen die Bürokraten, auf wessen Befehl auch immer, in den Landesentwicklungsplan LEP FS (Okt. 2003) bei Festlegungen im Planfeststellungsbeschluss (Bauantrag Flughafen Schönefeld) hinein geschrieben haben. Oder aber die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes haben die Festlegungen im Landesentwicklungsplan (LEP FS) und im Planfeststellungsbeschluss so verstanden, wie im Urteil (Rnd 86 und Rnd 157) nachlesbar ist. Sie interpretieren: Ziel des Ausbauvorhabens Schönefeld ist nicht ein internationaler Großflughafen, sondern ein mittelgroßer Flughafen. Das Urteil war „noch warm“, da lief die Propagandamaschine an. Der BBI muss ein Großflughafen mit Drehkreuzfunktion werden, ein Flughafen, der sich in die Reihe europäischer Großflughäfen einordnet, der durch Passagieraufkommen und Nachtflugrechte wirtschaftlich und wettbewerbsfähig wird. Warum die Wowereits vor der Entscheidung ihren BBI in Landesentwicklungsplänen und im Planfeststellungsbeschluss „klein geschrieben“ haben, so auch das Bundesverwaltungsgericht täuschten, kann seinen Grund nur in der Angst gehabt haben, dass ihnen der Standort bei Bekanntsein der tatsächlichen Absichten um die Ohren geflogen wäre.
In all seinen Publikationen, Schriftsätzen seiner Anwälte und Gutachten seiner Gutachter, hat der BVBB auf die Lügereien, die am Anfang standen hingewiesen. Für den BVBB war immer klar, dass ein Großflughafen geplant war, der wenigstens 550 000 Flugbewegungen/Jahr bewältigen kann. Dies hätte auch in Redaktionsstuben hinreichend bekannt sein können. In Kenntnis dieser Fakten wäre es dann allerdings etwas schwerer gefallen die Großflughafenpropaganda“, unbesehen zu verbreiten und die sich daraus ergebenden Folgen wahr und kritisch, ohne Fortsetzung von Lügengeschichten, zu publizieren.
Ohne Zweifel war und ist klar, dass eine Folge eines Großflughafens der wettbewerbsfähig gegenüber Frankfurt/Main (FRAPORT, München oder Düsseldorf werden soll, eine Nachtflugregelung sein muss  die den Fluggesellschaften mehr bietet als das was sie an Nachtflugrechten auf diesen Flughäfen anbieten können. Es kommt hinzu, dass der BBI/BER mit einem Passagieranteil von über 60% an Billigfliegergesellschaften gebunden ist, die 24 Stunden, d. h. auch in der Nacht, uneingeschränkt fliegen wollen/müssen, um Profite zu erwirtschaften. Von diesem Billigfliegergeschäftsmodell sind diese Flughäfen nicht geplagt. Darum sind sie nicht unter dem Druck, ohne Rücksichten, Nachtflüge durchzusetzen.
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung (16. März 2006) Wowereit und Platzeck die Blütenträume von Nachtflugsonderkonditionen des BBI zerstört hat, die 117 genehmigten Nachtflüge im Planfeststellungsbeschluss für rechtswidrig erklärte, die Nachtzeit zwischen 0:00 Uhr und 5:00 Uhr als Flugverbotszeit festlegte, hatten sie nur eine Option: Eine neue Nachtfluggenehmigung musste her. Sie kam, diesmal nicht mehr mit 117 rechtswidrig erklärten Flügen, sondern mit einem System, was  nach Bedarf 113 Flüge zwischen 22:00 und 0:00 und 5:00 und 6:00 Uhr zulässt.
Wieder ist es der BVBB, der auch gegen diese Genehmigung mit privaten Klägern vorgeht und das Bundesverwaltungsgericht angerufen hat, um ein Nachtflugverbot durchzusetzen. Nach dem 21. Sept. 2011 wird das Gericht über die Klage entscheiden. Dass der BVBB diese Klagen mit 200 000€ aus dem Beitragsaufkommen seiner Mitglieder finanziert, ist auch so gut wie nicht Gegenstand der Berichterstattung, Stattdessen werden Klagen von einigen Gemeinden, die der Steuerzahler finanziert, im Kern nicht für private Bürger begründet sind, sondern auf Gemeindeeigentum abgestellt sind, das darf der geneigte Leser, Hörer und Seher sattsam erfahren. Wenn Bürger Bürgern  helfen, deren Interessen wahrnehmen, dann muss auch dies in die Schweigespirale.
Fleißig nachgeschrieben und geredet wird noch immer der nächste Volksbetrug. Die Zeiten, die als Nachtflugzeiten von der Politik und der Flughafengesellschaft nun für 113 Fluge/Nacht genutzt werden sollen, werden volksverdummend als „Nachtrandzeiten“ propagiert. Dass die Zeit zwischen 22:00 und 0:00 Uhr und 5:00 und 6:00 Uhr eine Randzeit der Nacht ist, ist eine Propagandaerfindung zur Täuschung der Öffentlichkeit. Wenn schon Nachtrandzeiten, dann sind dies Zeiten vor 22:00 Uhr bzw. nach 6:00 Uhr. Die Nacht, damit die Zeit auch des Anspruchs auf Nachtruhe, ist die Zeit zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr. Diese Zeit ist international, nach deutschem Recht, nach Tarifrecht, nach Fahrplangestaltung usw. die Nachtzeit. Warum diese Tatsache den Nachtrandzeiterfindern nicht unmissverständlich vorgehalten wird, im Gegenteil noch geholfen wird den Unsinn „unters Volk zubringen“, spricht nicht  für das Ziel,  der Wahrheit den Vorzug vor Verdummungspropaganda zu geben.
Die Behauptung von Wowereit, Platzeck, den Fluggesellschaften, der Flughafengesellschaft, nach der es einen unabdingbaren Nachtflugbedarf gäbe,  kann durch nichts bewiesen werden. Warum hier noch nie auch in den Medien zur Beweisführung aufgefordert wurde, ist unverständlich. Stattdessen wird fleißig diese unbewiesene Behauptung medial transportiert. Die Fakten können doch nicht widerlegt werden und sind darum bis heute auch nicht widerlegt:

1. Niemand,  der dem Nachtflug das Wort redet kann einen Beweis dafür erbringen, dass in der Nachtzeit soviel Menschen fliegen wollen, weil die Fluggesellschaften nicht in der Lage sind am Tage von A nach B zu fliegen. Tatsache ist allein, dass Flugzeuge aus wirtschaftlichen Gründen in der Nacht fliegen sollen und darum Menschen als „Nachtflieger“ oder als Fluglärmbetroffene um das Recht auf Nachtruhe gebracht werden.
2. Es wird einfach nachgeschrieben, nachgeredet, dass nachts geflogen werden muss, weil der interkontinentale Flugverkehr, der unbedingt zum BBI/BER kommen soll, Nachtflugbedarf auslösen würde. Diese Behauptung ist dumme Irreführung. Praktisch alle Großflughäfen in der Welt, einschließlich FRAPORT, München oder Düsseldorf, wickeln interkontinentalen Flugverkehr in der Tagzeit ab. Warum dies in Berlin nicht möglich sein soll, wird einfach nicht beantwortet.
3. Berlin braucht ein Drehkreuz, Umsteigeverkehr, so ein Traum über die gewünschte Kapazitätsauslastung des BBI/BER. Deshalb, um ein Drehkreuz zu bekommen, braucht Berlin den Nachtflug, so die Propaganda. Alle die diesen Unsinn verbreiten, abdrucken, haben sich noch nie Flugpläne, z. B. auch deutscher Flughäfen angesehen. Täten sie dies, dann würden sie des Lesens kundig sofort feststellen, dass die Drehkreuzfunktion selbst am größten deutschen Flughafen mit Drehkreuzen, FRAPORT, keinen Nachtflugbedarf auslöst.
4. Warum Tegel, im Gegensatz zu Berlin Schönefeld, ein Flughafen mit  eingeschränkter Nachtfluggenehmigung in der Vergangenheit ohne Nachtfluggenehmigung expandierte, keine Fluggesellschaft von dort nach Schönefeld abgewandert ist, um Nachtflugrechte wahrzunehmen, wird nicht hinterfragt. Ob in Tegel, mit Ausnahmen bis 23:00 Uhr geflogen werden darf, und ob das Wachstum des Flughafens hiervon abhängig war, kann niemand ernsthaft behaupten der weiß, warum Verspätungsflüge bis 23:00 Uhr in Tegel landen dürfen. Diese Verspätungsflüge sind in der Regel eine Konzession an die schlechte Umlaufplanung.

Warum wird dann so erbittert von Wowereit und Platzeck um die Nachtflugrechte in BBI/BER gekämpft? Die Antwort ist ganz einfach: Der Flughafen BER wird 60% seines Passagieraufkommens mit Billigfliegern (mit der billig verschleiernden Abkürzung LCC) bewältigen. Die deutsche Hauptstadt wurde von diesen „Weltpolitikern“ zum größten Billigflieger – Standort Europas gemacht. Das passt zu Berlin und Brandenburg, sagen schadenfroh die Wettbewerber in Frankfurt und München. Diese Billigflieger, das ist ihr „Billig – Geschäftsmodell“, müssen ihre Flugzeuge nach Möglichkeit 24 Stunden in der Luft haben, um billig zu sein. Wenn sie die Nachtzeit nicht als Start – und Landeplatz haben, dann machen sie Verluste, wandern ab. Das wollen aber weder Wowereit noch Platzeck. Damit die Billigflieger Gewinne machen können, in BER bleiben, sollen über 100 000 Menschen als Fluglärmbetroffenen und Tausende als Nachtflug – Passagiere um die Nachtruhe gebracht werden. Sollen sie, ihre Kinder, ruhig durch Störung der Nachtruhe krankgemacht werden. Macht nichts, Hauptsache Fluggesellschaften fliegen Profit ein. Es ist  charakterlos so zu denken und zu handeln. Aber, es zieht für die so Handelnden keine Folgen nach sich, weil  Die Wahrheit über Nachtflüge und ihre Folgen höchstens mit „gebremsten Schaum“ Gegenstand von Berichterstattung ist.

Jetzt werden Menschen wach, die sich bisher weder als Tagfluglärm – noch als Nachtfluglärmbetroffene gefühlt haben. Proteste gegen Nachtflug, eine Volksinitiative gegen Nachtflug, sollen Nachtflüge verhindern, Platzeck und Wowereit zur Umkehr bewegen, damit die Nachtfluggenehmigungen zurückgezogen werden. Man darf darauf wetten, die Herren haben sich ja auch schon entsprechend öffentlich positioniert, die lassen sich von keiner Volksinitiative vom Nachtflug abbringen. Einzig eine erfolgreiche Klage vor einem die Fakten beachtenden Bundesverwaltungsgreicht wird diese Herren in die Schranken verweisen. Eine Volksinitiative schreckt sie nicht. Wenn Wowereit und Platzeck vom Volk reden, an Volk denken, dann meinen sie immer nur das Volk, was ihnen bedingungslos nachläuft, vom Fluglärm nicht betroffen ist. Das vom Fluglärm betroffene Volk ist eine Minderheit, die uns politisch auch deshalb nicht schadet, weil alle Parteien in Berlin und Brandenburg das Gleiche wollen wie wir: Nachtflug, Fluglärm der Tausende krankmacht und Billigfliegergesellschaften, die sich freuen, dass sie in Berlin eine schöne Heimat gefunden haben. Folgerichtig hoffen sie dann auch nicht ohne Erfolg, dass es keine vierte Gewalt gibt, die über ihr Treiben faktenorientiert informiert und so hilft, diesem Treiben einen Riegel vorzuschieben.