BVBB Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V.

Der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion (LEP HR) liegt seit seit Februar öffentlich  aus. Anregungen und Bedenken dagegen können noch bis zum 7. Mai an die gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg gerichtet werden. Im Internet findet man den doch sehr wichtigen Plan mit dem sperrigen Namen unter

https://gl.berlin-brandenburg.de/landesplanung/landesentwicklungsplaene/lep-hr/.

Doch was regelt der LEP HR? Was geht uns das an? Und was kann ich als Einzelner gegen „die da oben“ schon ausrichten?

Der LEP HR gibt den Rahmen vor für die künftige Entwicklung von Berlin und Brandenburg. Ob Infrastruktur oder Freiräume unter Berücksichtigung allgemeiner gesetzlicher Umweltschutzauflagen, abgeleitet aus der Prognose der Bevölkerungsentwicklung, – der LEP HR bestimmt die Ziele, aber auch die Grenzen der Entwicklung unserer Region.

Der 2. Entwurf als Resultat von mehr als 900 Einwänden gegen die erste Version umfasst einen Text von 131 Seiten, eine einseitige Karte und einen 61-seitigen Umweltbericht. Selbst die Verfasser dieses Artikels müssen zugeben, nicht das gesamte Konvolut der Unterlagen Satz für Satz gelesen zu haben, wohl aber die für uns Flughafenanrainer wichtigen Passagen,- den BER betreffend

Ab Seite 34 des Textentwurfes wird im § 7 „Grundsatz der Raumordnung“ erklärt, dass die Luftverkehrsanbindung der Hauptstadtregion weiterentwickelt werden soll. Und mit Verweis auf den § 19 des Vorgängerplans (LEPro 2003) wird das sogenannte „Single-Airport-Konzept“ für unsere Region bestärkt. Ab Seite 108 kann man dann die Begründungen für die Grundsätze der Raumordnung lesen. Besonders wir vom BER betroffenen Bürger sollten den Punkt  Z 7.3 (Singlestandort BER) aufmerksam studieren, wenn dort steht: „Dies soll vornehmlich innerhalb des bestehenden internationalen Flughafensystems und insbesondere unter Verringerung der Lärmbetroffenheit erfolgen“.

Wir sollten spätestens hier beginnen, unsere Einwände zu formulieren. Ist es nicht so, dass der Standort Schönefeld für den BER aufgrund des weiterhin zu erwartenden starken Wachstums in unserer Stadt fast einem innerstädtischen Flughafen gleichen wird? Und wenn das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in seinem Urteil von 2006 feststellt, dass die Planfeststellungsbehörde vielen Lärmbetroffenen Opfer bis an die Grenze des rechtlich Hinnehmbaren zumutet (bei einer planfestgestellten Maximalpassagierzahl des BER von 27 Millionen Passagieren/Jahr)? Wir haben heute schon mit Tegel und Schönefeld mehr als 26 Millionen Passagiere im Jahr zu ertragen. Zu erwarten ist, dass das Passagieraufkommen bis zum Jahr 2030 fast 60 Millionen/Jahr beträgt. Da muss die Frage erlaubt sein, warum seitens der Gemeinsamen Landesplanungsbehörde die Planungen für einen neuen, kaum Anwohner belastenden Standort in den LEP HR nicht mit aufgenommen wurden? Stattdessen werden noch mehr Erweiterungen des BER geplant – ist das noch zumutbar für die Anwohner?

Wenn im Entwurf des Umweltberichtes Umweltziele nach Schutzgütern aufgeführt werden und unter Punkt 2.1 (Mensch und menschliche Gesundheit) Schutz des Menschen vor Belastungen aufgrund von optischen Wirkungen, Schall/Lärm- und Lichtimmissionen sowie Senkung bestehender Belastungen als Ziel formuliert wird, dann muss die Frage erlaubt sein, warum im jetzt vorliegenden Entwurf des LEP HR das in Brandenburg erfolgreiche Volksbegehren für ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr nicht berücksichtigt wird.

Wir BER-Betroffenen sollten alle zum vorliegenden LEP HR unsere Einwände formulieren. Was jeden einzelnen von uns am meisten ärgert, kann er der gemeinsamen Planungsbehörde schriftlich (Postweg oder Mail) darlegen. Als Einstieg könnte dienen: „Als betroffener Anwohner des BER-Standortes Schönefeld nehme ich zum 2. Entwurf des LEP HR wie folgt Stellung:….“

Schon der erste Entwurf wurde mit mehr als 900 Einwänden überarbeitet. Unsere Einwände können zu einem dritten Entwurf führen. Beispielsweise mit diesen Punkten: ein im LEP HR festgelegtes Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr, einem besseren Schallschutz auch für Anwohner im Nachtschutzgebiet oder auch die Neuplanung eines Standortes an einem weniger dicht besiedelten Ort. Helfen Sie mit, unsere Region wieder lebenswerter zu machen, schreiben Sie an die gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg, Referat GL 6, Postfach 60 07 52, 14411 Potsdam, Fax 0331-866 87 03.