Wer sich in der mündlichen Verhandlung um die Nachtsschutzklage BBI die Prognosegläubigkeit der Richter des 4. Senates anhören musste, der konnte bewusst die Frage stellen: sind diese Richter nur gutgläubig, zu dumm, um Prognosen in ihrer Aussagekraft richtig einzuordnen oder hat sie die von INTRAPLN servierte Prognose in der Absicht unterstützt bis zu 113 Flüge in der Nachtzeit zu genehmigen?
Auf Bitten des BVBB hat der Experte Faulenbach da Costa (Offenbach) die INTRAPLAN - Prognosen zur Entwicklung des möglichen Flugbetriebes am BBI unter die Lupe genommen. Durch Vergleiche, mit den in der Regel nicht nachvollziehbaren Prognosen müsste auch halbwegs intelligenten Richtern spätestens nach diesen Vergleichen von "Soll" und "Ist" aus den INTRPLA - Prognosen klar sein, auf welchen Leim sie schon seit Jahren kriechen, wenn sie solche Prognosen zur Grundlage von Entscheidungen machen.
Im Fall ihrer Nachtflugentscheidung wurden die Richter in der mündlichen Verhandlung hinreichend von den Klägeranwälten auf die Zweifelhaftigkeit der INTRAPLAN-Prognosen hingewiesen. Sie wollten nicht hören, jetzt, beim Studium dieser vergleichenden Analyse müssen sie fühlen. Im Lichte ihrer INTRAPLAN Gläubigkeit wird dann diese Nachtflugfehlentscheidung noch eklatanter.
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