Konsequenzen aus der Entscheidung des BVerwG zum Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main
Nach dem Gang der mündlichen Verhandlung konnte die Entscheidung des BVerwG kaum noch überraschen. Das BVerwG bestätigte das vom VGH Kassel verfügte Nachtflugverbot für den Frankfurter Flughafen in der Zeit zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr. Die Begründung dieser Entscheidung liegt in der hessischen Landesplanung, genauer gesagt in der Änderung zum Landesentwicklungsplan aus dem Jahre 2007. weiterlesen ...