Mit seltener Offenheit hat der Staatssekretär im Brandenburgischen Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung, Rainer Bretschneider (SPD), nun eingeräumt, dass das von ihm als ehemaligen Leiter der Planfeststellungsbehörde zu verantwortende Lärmschutzkonzept für den Hauptstadtflughafen BER vor dem Scheitern steht. Denn Bretschneider hat in der Berliner Zeitung vom 23.11.12 zu erkennen gegeben, dass es zu massenhaften Entschädigungen der Anwohner kommen werde, wenn das OVG Berlin-Brandenburg im Hinblick auf die noch anhängigen Klagen zum Schallschutz erneut den Planfeststellungsbeschluss vom 13.08.04 bestätigen sollte, so wie es das bereits mit Urteil vom 15.06.12 tat. Wortwörtlich sagte Bretschneider: „Dann zahlen wir Geld aus”.
Bretschneider bestätigt damit erstmals, dass das von ihm geprüfte und genehmigte Schallschutzkonzept für den BER nur Murks ist und praktisch nicht umgesetzt werden kann. Im Einzelnen geht es um bis zu 80 Prozent der 14.000 Häuser und Wohnungen im Tagschutzgebiet, die bei korrekter Anwendung des Planfeststellungsbeschlusses unter die so genannte Kappungsgrenze fallen würden, d.h. da deren Kosten für den Schallschutz 30 Prozent des Verkehrswertes der Immobilien übersteigen, sollen die Eigentümer nur eine Abfindung in bar erhalten, mit der sie dann zusehen müssen, wie sie sich vor dem gesundheitsschädlichen Fluglärm schützen können. Es spricht für die menschenverachtende Gesinnung Bretschneiders und seines Dienstherren Platzeck (SPD), dass sie nicht die einzig richtige Konsequenz aus ihrem Versagen ziehen, nämlich die sofortige Rücknahme der BER-Genehmigung, da der Lärmschutz als eine tragende Säule der Entscheidung nun wegfällt.
Der BVBB widerspricht auch dem von Bretschneider vermittelten Eindruck, dass nach einer Entscheidung des OVG alle Rechtsfragen geklärt seien. Das Gegenteil ist der Fall. Denn einerseits sieht der Planfeststellungsbeschluss keine pauschale Kappung der Kosten vor, sondern erlaubt diese nur "aufgrund der schlechten Bausubstanz" und andererseits behaupten das MIL und der Flughafen fälschlicherweise noch, dass der Stichtag zur Wertermittlung der Immobilien das Datum der Antragstellung für den Schallschutz sei, während das Bundesverfassungsgericht zumindest zu Grundstücken mit Übernahmeanspruch bereits urteilte, dass der maßgebliche Stichtag der Tag der Antragstellung für die Planfeststellung sei, also ein Zeitpunkt an dem die Immobilienwerte deutlich über den heutigen lagen.