BVBB Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V.

Unter dem Motto “Kein Steuergeld für Schönefeld” fordert der BVBB die Bürger von Berlin und Brandenburg auf, sich wegen der skandalösen Gewährung einer Staatlichen Beihilfe in Höhe von 1,2 Milliarden Euro für den Skandalflughafen BER mit Protestschreiben an die EU-Kommission zu wenden. Der Bürgerverein stellt dazu auf seiner Webseite www.bvbb-ev.de ein Musterschreiben an den Präsidenten der EU-Kommission José Manuel Barroso zur Verfügung, das jeder Bürger als Grundlage für eine eigene Beschwerde verwenden kann. Wir empfehlen auch, eine Kopie an das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und an die Präsidenten des EU-Rates und des EU-Parlamentes zu übermitteln.

Aus Sicht des BVBB wirken Dienststellen der EU-Kommission mit der Bundesregierung bei der Vertuschung von Lügen im Zusammenhang mit der Gewährung einer Beihilfe an den Flughafen BER zusammen.

Aus einem der EU-Kommission bereits am 19.04.2013 übermittelten Protokoll von 2008 über ein Gespräch zwischen Aufsichtsbehörde und Vertretern des BER geht zweifelsfrei hervor, dass die Begünstigte im Beihilfeverfahren, die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB), von Anfang wusste, welches Schutzziel bei den Schallschutzmaßnahmen am BER einzuhalten ist und welche Kosten auf sie zukommen würden. Trotzdem hält die EU-Kommission an den unwahren Behauptungen der Bundesregierung fest, nach der die Beihilfe notwendig sei, weil "ein deutsches Gericht im Juni 2012 unerwartet angeordnet" hätte, "dass der Flughafen den Schallschutz für die Anwohner erheblich verbessern musste". Das ist eine Lüge, denn der in Rede stehende Schallschutz wurde bereits 1999 von der FBB selbst so zur Planfeststellung beantragt, von der Genehmigungsbehörde 2004 planfestgestellt und vom Bundesverwaltungsgericht 2006 bestätigt.

Die EU-Kommission widersetzt sich den erdrückenden Tatsachen mit der fadenscheinigen Ausrede, nach der die von der “FBB und ihren Gesellschaftern vertretene Auffassung … zumindest bis zu den Entscheidungen des OVG Berlin-Brandenburg gut vertretbar” gewesen sei. Für den BVBB liegt dagegen der wahre Grund für die Duldung der Lügen der Bundesregierung in der Furcht vor dem Ausfall eines Kredits der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Höhe von 1 Milliarde Euro an die FBB, falls man die Zustimmung zur Beihilfe versagt hätte. Damit begibt sich die EU-Kommission selbst in den Sumpf aus Lügen und Betrug, der das Pleiten-, Pech- und Pannen-Projekt BER von Beginn an begleitet hat.

Besonders peinlich wirkt das Zusammenwirken der EU-Kommission mit der Bundesregierung vor dem Hintergrund des kürzlichen Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts zu der von Mehdorn angestrebten Nichtzulassungsbeschwerde. Denn nach Überzeugung des Gerichts bestand seit dem Urteil im BER-Erstverfahren von 2006 niemals ein Spielraum für eine wie auch immer geartete Interpretation der Schutzziele.

Für Mehdorn könnte sich das Urteil daher noch als Bumerang erweisen, nämlich dann, wenn Dritten ein Schaden wegen des verschleppten Schallschutzes entsteht. Denn mit dem Urteil haben sich die Erfolgsaussichten zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen die FBB nun schlagartig erhöht.

Downloads:

Musterschreiben

Brief an Barroso  (in deutsch)

Letter to Barroso (in englisch)

 Anlagen zum Musterschreiben

1. BVBB-Schreiben an EU v. 18.02.2013

2. BVBB-Schreiben an EU v. 19.04.2013

Protokoll der FBB vom 20.11.2008

BVerwG-Beschluss v. 15.01.2014 

Antwort der EU-Kom. vom 30.11.2013