Aus gegebenem Anlass möchte der BVBB noch einmal klarstellen, dass hinsichtlich der Umsetzung des sogenannten Tagschutzziels bereits zwei Musterverfahren anhängig sind, die seitens des BVBB initiiert wurden. Beim OVG Berlin-Brandenburg ist eine Musterklage gegen das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg anhängig. Mit dieser Klage soll das Land Brandenburg verpflichtet werden, die Flughafengesellschaft durch geeignete Maßnahmen zur Umsetzung des Tagschutzziels anzuhalten. Diese Klage, die bereits vor dem Beschluss vom 15. Juni 2012 eingereicht wurde, entspricht hinsichtlich ihres Klageantrages im Kern dem Tenor des Beschlusses des OVG Berlin-Brandenburg vom 15. Juni 2012.
Das Ministerium scheint insoweit der Auffassung zu sein, dass sich diese Klage durch den Bescheid vom 2. Juli 2012 erledigt hat, in welchem das Ministerium die Flughafengesellschaft zur Umsetzung des Tagschutzziels aufgefordert hat. Ob dies der Fall ist, wird derzeit noch rechtlich geprüft. Hiergegen spricht allerdings, dass die Flughafengesellschaft ihrerseits wiederum Klage gegen den Bescheid vom 2. Juli 2012 eingereicht hat, sodass dieser Bescheid nicht rechtskräftig geworden ist. Im Gegensatz zu dem Verfahren, welches zu dem Beschluss vom 15. Juni 2012 ge-führt hat, handelt es sich bei dieser Klage um eine Klage im sogenannten Hauptsacheverfahren, also um ein Verfahren außerhalb des sogenannten einstweiligen Rechtsschutzes.
Darüber hinaus wird mit Unterstützung des BVBB ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren gegen die Flughafengesellschaft geführt, in welchem die Flughafengesellschaft verpflichtet werden soll, den Schallschutz entsprechend der Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg vom 15. Juni 2012 umzusetzen. In diesem Verfahren soll versucht werden, den individuellen Anspruch eines jeden Anwohners gegen die Flughafengesellschaft auf Umsetzung des Schallschutzes zu sichern. Denn in Zukunft wird es tatsächlich darum gehen, dass für jeden einzelnen Anwohner sein Anspruch auf Umsetzung des Tagschutzziels rechtskräftig abgesichert wird. Musterverfahren können insoweit zwar hilfreich sein, werden jedoch im Ergebnis zur Sicherung des Anspruchs jedes einzelnen Anwohners nicht ausreichend sein.