Auf einer Konferenz in Köln haben sich am vergangenen Wochenende die Sprecher von Fluglärm-Initiativen aus Deutschland getroffen, um Strategien für ein gemeinsames Vorgehen abzustimmen und neue Aktionen zu planen. Eingeladen waren in einer ersten Stufe Initiativen aus Berlin, Frankfurt, München, Düsseldorf, Köln, und Leipzig, die bereits im März des Jahres parallel einen bundesweiten Aktionstag gestaltet haben.
Die Region Berlin-Brandenburg wurde vom Bürgerverein Brandenburg Berlin e.V. (BVBB) und dem Aktionsbündnis für ein lebenswertes Berlin-Brandenburg (ABB) vertreten.
Einigkeit herrschte über die Notwendigkeit einer zukünftigen engen bundesweiten Zusammenarbeit. Die klare Botschaft an die Flughäfen und die Politik lautete: Die Bürgerinitiativen lassen sich nicht gegeneinander ausspielen!
München konnte inzwischen einen Erfolg verbuchen, wurde doch vor wenigen Wochen in einem Bürgerentscheid der Bau der dritten Start- und Landebahn abgelehnt. Turbulent geht es weiter vor allem in Berlin und Frankfurt zu. Durch die abermalige Verschiebung der Eröffnung von BER erreicht der Flughafen Tegel seine Kapazitätsgrenze und muss mit zusätzlichen Flugbewegungen in die Nacht ausweichen. In Frankfurt gilt nach dem jüngsten Urteil des BVerwG inzwischen eine Kernruhezeit in der Nacht von 23-5 Uhr. In der Folge der Inbetriebnahme der vierten Bahn sind allerdings fast 200.000 Menschen neu von Fluglärm betroffen.
Die Kölner warten auf den Entscheid von Bundesverkehrsminister Ramsauer zum Antrag des Landes NRW auf Einführung einer Kernruhezeit für den nächtlichen Passagierflug von 0-5 Uhr.
In Frankfurt, Berlin-Tegel und Düsseldorf gibt es große Probleme mit der Einhaltung der nächt¬lichen Flugverbote, die fortwährend durch wenig transparente Entscheidungen der Genehmigungsbehörden unterlaufen werden.
Folgende Forderungen wurden von den Initiativen verabschiedet:
• Einführung eines Nachtflugverbots an allen deutschen Flughäfen
• Erstellen eines neuen Flughafenkonzepts für die Bundesrepublik, in dem den Flughäfen Aufgaben zugewiesen werden und die gegenseitige „Kanibalisierung“ beendet wird. Hier müssen Verkehrsvermeidung und -verlagerung wie auch die Umweltkapazität einer Region im Vordergrund stehen.
• Künftig soll aktiver Schallschutz Vorrang vor passivem Schallschutz haben.
• Dringend beibehalten, eher noch verschärft werden soll der § 29b des LuftVG, in dem der Vorrang für die Nachtruhe festgeschrieben ist.
• Bereits jetzt gilt es die erneute Novellierung des Fluglärmgesetzes und der Schallschutzverordnung in Angriff zu nehmen und endlich Grenzwerte für die Einrichtung den passivem Schallschutz einzuführen, die dem Kenntnisstand der Lärmmedizin entsprechen und zudem einen präventiven Schutz bieten.
• An allen Flughäfen sollen Lärmminderungskonzepte zur Pflicht werden, in denen messbare Lärmminderungsziele und die dazugehörenden Maßnahmen festgeschrieben werden.
Zur Durchsetzung der Forderungen soll es einen erneuten bundesweiten Aktionstag im November des Jahres Unter dem Motto „Fluglärm macht krank – Nachtflugverbot“ geben. In einem Folgeschritt sollen die Aktionen auf weit mehr Flughäfen ausgedehnt werden. Dazu wird in absehbarer Zeit eine zweite Deutschland weite Konferenz einberufen.
Ansprechpartner: Marcus Friedrich