Fluglärm ohne Schutz der Anwohner ist vorsätzliche Körperverletzung
Lärm macht krank und tötet. Lärmverursacher und ihre Beschützer in deutschen und europäischen Amtsstuben machen sich somit der millionenfachen Körperverletzung schuldig.
Darauf haben mehr als 270 Bürgerinitiativen aus ganz Deutschland anlässlich des Tages gegen den Lärm (International Noise Awareness Day) am 28.04.2015 in Berlin aufmerksam gemacht.
Am Regierungssitz Berlin forderten die Vertreter bundesweiter Bürgerinitiativen, dass endlich wissenschaftliche Expertisen Eingang in die überholte Gesetzgebung finden müssen und nicht länger Profiterzielung vor Gesundheit gehen darf.
Am Abend des 28.04.2015 wurde mit dem "Berliner Manifest" eine bundesweite Allianz der Bürgerinitiativen und -bündnisse gegen Fluglärm gegründet, die den Kampf der Bürger gegen die Polit- und Wirtschaftskartelle, insbesondere gegen die weitere Gewährung von Privilegien für die Luftverkehrswirtschaft bundesweit auf eine neue Stufe stellt und sich bereits europäisch vernetzt.
Heute wird die Aktionswoche der Berliner und Brandenburger Bürgerinitiativen gegen Fluglärm mit einem Protest-Picknick am Flughafen Schönefeld beendet. Mit diesem Protest-Picknick unter freiem Himmel von 11 Uhr bis 13 Uhr machen Anwohner der BER-Südbahn, die heute eröffnet wird, darauf aufmerksam, dass sie ab sofort mit Duldung und Unterstützung der Politik täglich völlig schutzlos Fluglärmterror ausgesetzt sind.
Obwohl bisher nur 400 von 4500 Wohnungen geschützt sind, hat die unheilige Allianz aus Politik, Gesellschafter, Betreiber und Genehmigungsbehörde in vorgeblicher Güterabwägung dem Schutzgut Mensch einen geringeren Stellenwert als der Wirtschaft eingeräumt.
Mit dieser menschenverachtenden Entscheidung belegt die Politik auf das Deutlichste ihren ethischen Paradigmenwechsel und demaskiert sich als Verfassungsfeind.
Das Grundgesetz sichert die Unantastbarkeit der Würde des Menschen und sein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Wer im zivilen Leben vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen verletzt, macht sich strafbar. Die Entscheidung zur Eröffnung der Südbahn bei völliger Schutzlosigkeit der Anwohner widerspricht sowohl dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland als auch den Grundsätzen der brandenburgischen Landesverfassung. Auch der Gesetzgeber muss sich an seine Gesetze halten.
Artikel 20 (4) des Grundgesetzes weist den Weg: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
ABB | BVBB e.V. | BüSo |
Manfred Kurz | Christine Dorn | Marianne Häusler |
Sprecher Berlin | Vorsitzende | Sprecherin |
Markus Sprissler | ||
Sprecher Brandenburg | ||
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i.A. Kristian-Peter Stange V.i.S.d.P.
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