Mit Urteil vom 25.04.13 bestätigte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) die Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses für den Lärmschutz der ca. 14.000 Häuser im Tagschutzgebiet des Skandalflughafens BER. Gegen das Urteil ließ das OVG keine Revision zu. Die Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH (FBB) legte dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein.
Im Widerspruch dazu wandte sich Flughafenchef Mehdorn zeitgleich in persönlichen Briefen an Zehntausende Betroffene und versicherte, dass man das Urteil des OVG “ohne Wenn und Aber” akzeptieren werde. Das Schallschutzprogramm würde deshalb um 571 Millionen Euro aufgestockt. Parallel dazu brachte man das Versprechen über die Medien unter die Leute. Entsprechend berichtete der Tagesspiegel in seiner Ausgabe vom 16.10.13
Die warmen Worte von Mehdorn blieben auch dem Bundesverwaltungsgericht nicht verborgen, das darin einen Widerspruch zu der gleichzeitig angestrebten Revision sah. Es bat deshalb den Flughafen mit Schreiben vom 22.10.13 um Aufklärung, wie die Äußerungen zu verstehen seien. Ausdrücklich nahm es auf den Tagesspiegel vom 16.10.13 Bezug, nach dem der Flughafen “nun doch die im Planfeststellungsbeschluss angeordneten Schallschutzmaßnahmen” durchführen wolle. Vor diesem Hintergrund wurde deshalb um Mitteilung gebeten, “ob der genannte Zeitungsbericht zutreffend ist” und “ob die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision aufrecht erhalten” werde.
In seiner Antwort vom 21.11.13 vollführte nun der Rechtsbeistand des Flughafens einen "Eiertanz", in dem er das Gericht wissen ließ, dass man zwar weiter das Urteil des OVG umsetzen wolle, trotzdem aber an der Nichtzulassungsbeschwerde festhalte. Gründe, wie das zusammenpasse, lieferte er nicht. Stattdessen erklärte er wortreich, warum es dem Flughafen nicht zuzumuten sei, noch länger auf eine Entscheidung zu der Beschwerde zu warten, obwohl das vom Gericht gar nicht nachgefragt worden war.
Für den Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V. (BVBB) bestätigt sich damit die Befürchtung, dass den blumigen Versprechungen von Mehdorn nicht zu trauen ist.
Matthias Stefke, Vorsitzender des BVBB, erklärt dazu: “Sie haben beim Standort gelogen und betrogen, sie haben bei den Flugrouten gelogen und betrogen und sie belügen und betrügen die Menschen beim Schallschutz schamlos weiter. Wir können deshalb Niemandem empfehlen, derzeit seine Unterschrift unter eine Vereinbarung mit dem Flughafen zu setzen. All das lässt Schlimmes für die noch ausstehende Bewertung der Immobilien ahnen.”
Für den BVBB indes kommt die Antwort des Flughafens an das Gericht nicht überraschend. Seit Monaten drängt der Verein auf die Anpassung der Vollzugshinweise an das Urteil des OVG vom 25.04.13. Nach dem das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) deren Aktualisierung bereits für Oktober 2013 zusagte, wurde der Verein zwischenzeitlich mehrfach vertröstet, nun aktuell auf irgendwann Anfang des kommenden Jahres.
Offensichtlich setzen hier Aufsichtsbehörde und Flughafen, so wie schon bisher auch, auf eine Hinhaltetaktik, um den BER ohne Schallschutz in Betrieb nehmen zu können. Erst kürzlich musste die Landesregierung von Brandenburg auf Anfrage des parteilosen Abgeordneten Christoph Schulze einräumen, dass fast zehn Jahre nach dem Planfeststellungsbeschluss noch immer nicht ein einziges Haus nach dessen Vorgaben gegen Fluglärm geschützt ist.