Ja zur Aufhebung von Denkverboten, aber bitte konsequent!
Der Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V. (BVBB) sieht sich durch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zur weiteren Offenhaltung des Flughafens Tegel in seiner langjährigen Auffassung bestätigt, dass es sich bei Planfeststellungsbeschlüssen nicht um auf Dauer in Stein gemeißelte Genehmigungen handelt.
Im Gegenteil, es gibt jederzeit die Möglichkeit, die geltenden Regelungen so zu ändern, wie es dem politischen Willen von Regierungen und Parlamenten entspricht.
So war es auch beim Flughafen BER, dessen entscheidende Grundlage der so genannte Konsensbeschluss von 1996 bildet. Obwohl der Beschluss nie etwas anderes war als eine politische Absichtserklärung der Gesellschafter der Berliner Flughäfen, trieb er das gesamte Genehmigungsverfahren für den BER, angefangen bei den Änderungen zur Landesplanung bis hin zum eigentlichen Genehmigungsverfahren.
Immer hielten die Behörden Zweiflern den im Konsensbeschluss manifestierten Willen der Politik entgegen, den BER am Standort Schönefeld bauen zu wollen, obwohl der Beschluss ohne rechtlichen Wert ist. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte dann auch in seinem Ersturteil von 2006 die besondere Rolle der Politik, in dem es feststellte, dass sich die durch die Landesplanung getroffene Standortentscheidung der Nachprüfbarkeit des Gerichts entziehe. Damit räumte das höchste deutsche Verwaltungsgericht der Politik im Rahmen weit gezogener Grenzen einen eigenständigen Gestaltungspielraum ein und erklärte die Grundsätze einer Flughafenplanung in erster Linie zu einer politischen und nicht zu einer Rechtsfrage.
Wenn nun auch das Gutachten des Deutschen Bundestags die besondere Rolle der Politik für den befristeten Weiterbetrieb von Tegel hervorhebt, so gilt Gleiches erst recht für die im Rahmen des Volksbegehrens geforderte Erweiterung des Nachtflugverbots am BER.
Anders als von Platzeck und Wowereit immer behauptet, könnten die drei Gesellschafter als Gesetz- und Verordnungsgeber, ebenso wie sie es schon beim Konsensbeschluss machten, in kurzer Zeit Verbesserungen der Nachtruhe auf den Weg bringen. Auch hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht 2009 geurteilt, dass über die Regelungen der Planfeststellung hinaus, weitere Einschränkungen des Nachtflugs möglich wären, sofern die Planfeststellungsbehörde das als nötig erachten würde.
Während Wowereit und Platzeck sich bei ihren Ausreden immer hinter den Urteilen des Gerichts zu verstecken versuchen, spielte das Gericht den Ball zur Gestaltung eines “menschenwürdigeren” Flugbetriebs an die Politik zurück.
Der BVBB fordert deshalb die Länder Berlin und Brandenburg sowie den Bund auf, sich ihrer Verantwortung zu stellen und beim Nachtflug dem Schutz der Gesundheit Priorität vor der Wirtschaftlichkeit einzuräumen.
Wenn es nun zu einer Aufhebung von Denkverboten kommen soll und man die Planrechtfertigung für den Bau des BER als überholt verwirft, wäre es für die Politik an der Zeit auch den Mut aufzubringen endlich Schlussfolgerungen aus der heute unisono eingeräumten falschen und unmenschlichen Standortentscheidung Schönefeld zu ziehen.
Nur ein BER an einem geeigneten Standort, der eine uneingeschränkte Nutzung und Entwicklungsmöglichkeit für den Flughafen bietet, hat eine Chance auf eine gesamtgesellschaftliche Akzeptanz und profitable Zukunftsfähigkeit.