Zu den Behauptungen von Lufthansa-Vorstand Kropp, nach dem am vermeintlichen Kompromissurteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Nachtflug am Pleiteflughafen BER nicht gerüttelt werden dürfe, erklärt der Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V. (BVBB):
Die am Rande der Internationalen Tourismusbörse (ITB) in Berlin getätigte Äußerung, das Bundesverwaltungsgericht sei “das Maß aller Dinge“, zeigt, dass die deutsche Luftverkehrswirtschaft die Urteile als für sich dienlich ansieht. Der BVBB teilt diese Auffassung, kann aber gerade deshalb nicht verstehen, warum Kropp dann von einem “Kompromissurteil” spricht.
Denn die Entscheidung zum Nachtflug am BER ist in sich widersprüchlich. Zwar erkennt das Gericht an, dass ein durchgehender Betrieb am Standort Schönefeld die Nachtruhe Hunderttausender unzulässig stören würde, gleichzeitig aber reduziert es deren Nachtruhe auf unmenschliche fünf Stunden. Konsequent wäre es gewesen, entweder einen durchgängigen Flugbetrieb zu genehmigen, sofern er den Nachtschlaf nicht stören würde, oder aber die Nachtruhe auf die in der Gesetzgebung übliche Definition von 22.00 bis 06.00 Uhr auszudehnen. Eine Nachtruhe aber, wie sie dem Bundesverwaltungsgericht vorschwebt, gibt es genauso wenig, wie es auch ein “bisschen schwanger sein” nicht geben kann. Die Nachtruhe ist unteilbar. Genau aus diesem Grund legte der BVBB auch mit breiter Unterstützung aus der Bevölkerung gegen das Skandalurteil Verfassungsbeschwerde ein.
Im Übrigen versteht Klopp das Bundesverwaltungsgericht falsch. Das Gericht hat gerade zu seinen Nachtflugentscheidungen immer wieder betont, dass es der Politik frei stünde, über die bestehenden Beschränkungen durch die Urteile hinaus, weitergehende Einschränkungen vorzunehmen. Genau diesen Weg beschreiten zu wollen, hat Brandenburg nun mit der Annahme des Volksbegehrens angekündigt.
Schade auch, dass Kropp es versäumte, darauf hinzuweisen, dass die Lufthansa noch in den neunziger Jahren für einen privat finanzierten Großflughafen am Standort Sperenberg warb. Dann hätte er sich das “Jammern” auf der ITB ersparen können. So aber hat die Lufthansa gegen ihre eigene Überzeugung die sachfremde Entscheidung der Politik zum Standort Schönefeld geduldet. Es ist deshalb nur Heuchelei, wenn sie heute fordert, "jegliches Rütteln an dem Kompromiss ist für diesen Flughafenstandort schädlich".
An dem untauglichen Flughafenstandort Schönefeld kann es niemals einen entwicklungs- und zukunftsfähigen Flughafen BER geben.