BVBB-Presseinformation vom 23.01.2012
BVBB fordert Prüfung von Schadensersatzansprüchen wegen mangelhafter Rechtsberatung
Medienberichten zufolge erklärte der Sprecher der Berliner Flughäfen, Schwarz, am 17. Jan. 2012 vor dem Infrastruktur-Ausschuss des Brandenburger Landtags, dass seine Gesellschaft bei den bisherigen Berechnungen zum Schallschutz eine 6-malige Überschreitung der Maximalpegel pro Tag zugrunde lege, wogegen der Genehmigungsbeschluss selbst bei wohlwollender Auslegung nur eine einmalige Überschreitung zulasse. Bei Fortbestand der Regelung wären nach Schwarz deshalb 6000 Häuser und Wohnungen „nicht schützbar“.
Der BVBB wertet die von Schwarz so hochgezogene Drohkulisse als Versuch, die ausufernden Kosten für das Schallschutzprogramm in den Griff zu bekommen. Immer deutlicher wird nämlich, dass die geplanten 140 Mio. Euro für die 25.500 Wohneinheiten und 50 Sonderobjekte bei Weitem nicht ausreichen. Unterstellt man, dass auch von den ca. 5000 Euro pro Objekt die Außenbereichsentschädigungen für Balkone, Terrassen, etc. in Höhe von 2.000 bis 4.000 Euro zu zahlen sind, dann stünden für den baulichen Schallschutz am einzelnen Objekt gerade einmal 1.000 bis 3.000 Euro zur Verfügung. Dagegen sind inzwischen Kostenerstattungsvereinbarungen (KEV) in Höhe mehrerer Zehntausend Euro, in der Spitze sogar von 60.000 Euro, bekannt geworden. Nach Auffassung des BVBB sind für einen rechtskonformen Schallschutz durchschnittlich 20.000 Euro pro Objekt erforderlich. Damit würden sich die Kosten für das Schallschutzprogramm auf ca. 560 Mio. Euro vervierfachen, womit der BVBB noch unterhalb der Schätzung des Verbandes der Haus- und Grundstückseigentümer von 750 Mio. Euro liegt.
Wenn die Flughafengesellschaft heute meint, die strittige Regelung zu den Maximalpegeln würde sie benachteiligen, dann hätte sie dagegen 2004 Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht führen müssen. Von dieser Möglichkeit hat sie aber keinen Gebrauch gemacht, offensichtlich deshalb, weil die von ihr beauftragten Rechtsbestände die “ungünstige” Regelung nicht erkannt haben. In diesem Fall würde es sich um eine anwaltliche Falschberatung handeln, die einen Anspruch auf Schadensersatz nach § 280 BGB begründet. Der BVBB fordert Schwarz deshalb auf, nicht weiter auf eine Änderung der bestehenden Genehmigung einseitig zu Lasten der Anwohner hinzuwirken, sondern mögliche Ansprüche auf Schadensersatz wegen Falschberatung zu prüfen, um so die “ungerechtfertigten” Mehrkosten durch die Maximalpegelregelung im Rahmen der Anwaltshaftpflicht ersetzt zu bekommen.
Von den Abgeordneten der Landesparlamente von Berlin und Brandenburg sowie des Bundestages erwartet der BVBB, dass sie von den jeweiligen Regierungen Auskunft darüber verlangen, inwieweit durch die bisher unterlassene Prüfung auf Schadensersatz den Berliner Flughäfen, und damit dem Steuerzahler, ein Schaden entstanden ist. Im Zentrum steht dann sicher auch die Frage, ob mögliche Ansprüche auf Schadenersatz bereits verjährt sind.
Kristian-Peter Stange
BVBB-Pressesprecher
Fon. 030-65942437