Bereits Anfang 2011 hat der BVBB erhebliche Zweifel am Termin der Inbetriebnahme des BBI/BER öffentlich gemacht. Niemand wollte es wahrhaben. Im Februar 2012 schloss der BVBB die Inbetriebnahme des BER für den 03.06.2012 aus und behielt Recht.
Für das Jahr 2015 schätzt BVBB erneut ein, dass eine Inbetriebnahme der Südbahn bei gleichzeitigem Sanierungsbeginn der Nordbahn des BER zum 02.05.2015 höchst unwahrscheinlich ist.
Bisher sind im aktuellen „Luftfahrthandbuch für Deutschland“ (AIP - Airport Information Publication), Angaben über An- und Abflugverfahren von der südlichen Start- und Landebahnen am BER – Schönefeld ab 02. Mai 2015 nicht zu finden. Im Bescheid der Gemeinsamen Oberen Luftfahrbehörde Berlin-Brandenburg zur Nordbahnsanierung und Teilinbetriebnahme der Südbahn wurde unter Auflagen Punkt d) ii festgelegt, dass "Im Interesse einer zeitgerechten Veröffentlichung der geänderten Parameter der Flugplatzanlage und -ausrüstung sowie der Verfahren des Betriebs und des Flugbetriebs im Luftfahrthandbuch ... abschließende Angaben und Ergänzungen bis zum 05.01.2015 ...zur abschließenden Prüfung vorzulegen" sind.
Das Luftfahrthandbuch wird von der Deutschen Flugsicherung (DFS) herausgegeben. Es legt für den Betrieb des Flughafens die Flugverfahren von und zu den Flughäfen sowie die Rollführung auf den Flughäfen fest. Diese Angaben müssen in die Bordcomputer der Flugzeuge programmiert werden. Das Programm ist Grundlage für die Schulung des Personals. Das Personal der Airlines wird dann in den Simulatoren geschult. Ebenfalls wird das Personal der DFS und des BER für den Rollverkehr (in Berlin ebenfalls DFS) für die Anwendung der Vorschriften aus der AIP geschult und unterwiesen.
Nach Auskunft von Experten reicht darum die Zeit bis zur geplanten Inbetriebnahme der Südbahn nicht mehr, um die erforderlichen Maßnahmen bis zum 02.05.2015 umzusetzen. Die Schulungen können erst beginnen, wenn die Flugrouten veröffentlicht sind. In der Regel wird für die Installation in alle Flugzeuge und die Schulung des Personals ein vorlaufender Zeitraum von sechs Monaten, beginnend ab Beratung in der Fluglärmkommission, angenommen. Jedoch sind weder dem Protokoll der 91. Sitzung der Fluglärmkommission vom 24.11.2014 noch den Informationen der 92. Sitzung vom 23.02.2015 Festlegungen zu An- und Abflugverfahren der Südbahn zu entnehmen.
Im Punkt d) iv des Bescheides schreibt die Luftfahrtbehörde vor, dass "die Bau- und Bauablaufpläne zur Durchführung der Sanierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen sowie technische Unterlagen und Herstellernachweise ...bis zum 16.01.2014 zur Prüfung übergeben" werden sollen. Wie der BVBB aus gut informierten Kreisen erfuhr, stocken jedoch die Planungen für die Nordbahnsanierung mangels Generalplanung derart, dass deren verspätete Einreichung selbst bei vom Landratsamt zugesagter "schneller und wohlwollender" Prüfung zu einer maßgeblichen Verzögerung des Baubeginns führen dürfte.
Gänzlich offen ist die Sicherung des Schallschutzes der Anwohner der südlichen Start- und Landebahn, weil es diesen mit einem zweifelhaften Erfüllungsstand von 10 Prozent faktisch nicht gibt und auf Sicht auch nicht geben wird.
Im BER-Sonderausschuss am 16.02.2015 wurde durch die Bürgerinitiativen und den Präsidenten des VdGN, Peter Ohm, überzeugend bewiesen, dass die FBB systematisch durch Unterlaufen der Schallschutzauflagen am Bürger spart und nach ersten Hochrechnungen beim Schallschutzprogramm statt der bislang kommunizierten sowie auch bei der Beantragung der EU-Fördermittel angeführten 730 Millionen nur maximal 300 Millionen Euro ausgeben will.
Obwohl die Brandenburgische Landesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 128 des Abgeordneten Christoph Schulze mitgeteilt hat, dass das Land einschreiten wird, wenn es systematische Verfehlungen bei der Umsetzung des Schallschutzprogramms durch die FBB gibt, hat sie bisher keinen Grund zum Handeln gesehen. Die Bürger werden es nicht hinnehmen, dass die Landesregierung ihrer vornehmsten Pflicht zum Schutz der Bürger nicht nachkommt.