Im Beihilfeverfahren SA.35378 (2012/N) für den Pleiteflughafen BER hat die Bundesregierung offensichtlich vorsätzlich falsche Angaben gegenüber der EU-Kommission gemacht. Denn sie begründete den zusätzlichen Finanzbedarf der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) u.a. mit dem “unerwarteten” Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin Brandenburg (OVG) vom 15.06.12.
Im Einzelnen argumentierte die Bundesregierung vor der EU-Kommission wie folgt:
Rdn. 6: “… hatte ein deutsches Gericht im Juni 2012 unerwartet angeordnet, dass der Flughafen den Schallschutz für die Anwohner erheblich verbessern musste ...” (Rdn. 6)
Rdn. 25: “Die zusätzlichen Schallschutzvorschriften ergeben sich aus einer einstweiligen Anordnung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg … In ihrer vorherigen Planung hatte die FBB ihr Schallschutzbudget für die Anwohner auf die damals geltenden einschlägigen Vorschriften gegründet. Die einstweilige Anordnung vom Juni 2012 verlangte jedoch ein neues Schallschutzniveau … Das Schallschutzniveau wurde in einer Weise festgelegt, dass der effektive Schallschutz bei der großen Mehrheit der den Flughafen umgebenden Immobilien nicht durch bauliche Maßnahmen an den jeweiligen Häusern verwirklicht werden kann, sondern dass die Vorschriften nur in Form von Entschädigungszahlungen an die betroffenen Anwohner erfüllt werden können. …”
Rdn. 26: “Weder zum Zeitpunkt der Erstellung des Investitionsplans für den neuen Flughafen noch zum Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung von 2009 hätte die FBB vorhersehen können, dass ein zusätzliches Budget für über die geltenden gesetzlichen Standards hinausgehende Schallschutzmaßnahmen notwendig sein würde. Da die geltenden gesetzlichen Standards bei anderen Flughäfen akzeptiert wurden, hatte sie keinen Grund für die Annahme, dass höhere Standards zur Anwendung kommen könnten. … ”
Nach Auffassung des Bürgervereins Brandenburg-Berlin e.V. (BVBB) ist durch den Wortlaut des Bescheids der Nachweis erbracht, dass die Bundesregierung die EU-Kommission vorsätzlich belog und sich somit die Genehmigung für die Beihilfe erschlich. Denn wie der BVBB schon in seiner Pressemeldung vom 14.12.12 darlegte, hat das OVG mit seinem Beschluss nur noch einmal das bestätigt, was die FBB selbst in ihrem Antrag auf Planfeststellung 1999 beantragte, die Planfeststellungsbehörde mit ihrem Beschluss vom 13.08.04 genehmigte und das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil von 16.03.06 bestätigte. Damit gilt spätestens seit 2006 ein Schallschutz, von dem die Bundesregierung heute behauptet, das OVG habe ihn erst im Juni 2012 unerwartet angeordnet.
Das Verhalten der Bundesregierung sowie der Länder Berlin und Brandenburg ist an Peinlichkeit kaum noch zu überbieten. Denn während die Bundesregierung vor der EU-Kommission einerseits behauptet, es gelte der „unerwartet“ vom OVG bestätigte Schallschutzstandard des Planfeststellungsbeschlusses von 2006, versucht derzeit das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MIL) in Erwiderungen auf anhängige Klagen durch betroffene Anwohner das OVG vom Gegenteil zu überzeugen.