Während die Öffentlichkeit noch rätselt, ob es der Brandenburgische Ministerpräsident mit seiner Kehrtwende für ein Nachtflugverbot am Pleiteflughafen BER ernst meint, liefert Platzeck (SPD) hinterrücks und mit dreister Kaltschnäuzigkeit die Antwort in Form der Bundesratsinitiative 138/13 vom 21.02.13 und dem “Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes”.
Ziel der Gesetzesinitiative soll es sein, “dem Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm bei der Gestaltung und Genehmigung von Flugverfahren sowie in der betrieblichen Praxis der Flugsicherungsorganisationen stärkeres Gewicht zu verleihen”. Dafür ist das Luftverkehrsgesetz zu ändern, um “Luftfahrtbehörden und die Flugsicherungsorganisationen über die bisherige Verpflichtung hinaus” anzuweisen, “auf den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm, insbesondere vor nächtlichem Fluglärm, zu achten”.
Der Bürgerverein Brandenburg Berlin e.V. (BVBB) erklärt dazu, dass es sich bei der beabsichtigten Gesetzesänderung nicht um das Versprechen von Rot-Rot handeln kann, ein bundeseinheitliches Nachtflugverbot in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr auf allen stadtnahen Flughäfen der Bundesrepublik einzuführen. Der Vorstoß liefert absolut nichts, was den von Fluglärm Betroffenen auch nur ansatzweise helfen würde.
Nach Auffassung des BVBB könnte der Wortlaut der Initiative auch direkt aus der Feder der Luftverkehrslobby stammen. So forderte die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) in ihrem Positionspapier vom 16.01.09 gesetzliche Maßnahmen, um Flughäfen auch nachts nutzen zu dürfen. Die Beschränkung von nächtlichem Flugbetrieb dürfe nicht zur Regel werden. Flugzeuge sollten auch in den s.g. Tagesrandzeiten und der Kernnacht ausgelastet werden können. Das Luftverkehrsgesetz wolle man auf die flughafenfreundliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zurechtstutzen.
Die von Platzeck und Rot-Rot vorgelegte Gesetzesänderung kommt den deutschen Verkehrsflughäfen entgegen, weil sie, anders als versprochen, weder die Beschränkung noch das Verbot von Nachtflügen vorsieht.
Besonders gefährlich findet es der BVBB, dass nach Platzeck die Einzelheiten erst später durch eine Rechtsverordnung des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu regeln seien. Denn mit deren Erlass könnten auch Verwaltungsakte, wie Planfeststellungen, in ihrem Bestand angegriffen werden. Damit wären Ramsauer (CSU) Tür und Tor zur Durchsetzung seiner Interessenlage ohne Zustimmung der Länder geöffnet, da nach dem Luftverkehrsgesetz für den Erlass einer Ministerverordnung die Zustimmung des Bundesrates nicht mehr erforderlich ist.
Der BVBB kann auch nicht nachvollziehen, warum sich Brandenburg nicht mit dem ebenfalls SPD-geführten Bundesland Rheinland-Pfalz abstimmt. Denn Rheinland-Pfalz legte bereits am 07.02.13 die Bundesratsinitiative 90/13 “Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor Fluglärm” vor, die nach Auffassung des BVBB deutlich durchdachter und anwohnerfreundlicher ist, als jene von Brandenburg.
Im Übrigen fordert der BVBB im Rahmen des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens nicht nur eine individuelle Klagemöglichkeit, sondern die Ausweitung der Klagebefugnis auf anerkannte Umweltverbände.
Angesichts dieses perfiden Doppelspiels von Platzeck und Rot-Rot geraten Respektbekundungen vor dem Ergebnis des Volksbegehrens zur zynischen Verhöhnung der Bürger, das Volksbegehren mutiert zur pseudodemokratischen Farce.
Der BVBB hält daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt weitere Volksbegehren in Sachen Nachtflugverbot nicht für erfolgversprechend. Nach Auffassung des Vereins würde dies die Bürgerinitiativen über Monate nur unnötig Kraft und Geld kosten und vom Wesentlichen, dem Kampf gegen den falschen Standort ablenken. Nicht der Kampf gegen die Symptome eines falschen Standortes, sondern nur der Kampf gegen die Ursache allen Übels, den falschen Standort, kann der Region zu einem dringend benötigten entwicklungs- und zukunftsfähigen Flughafen verhelfen, der über eine echte gesamtgesellschaftliche Akzeptanz verfügt.