Der BVBB betrachtet den Versuch des BER-Aufsichtsrates "Schallschutz nach Kassenlage" zu gewähren, als fortgesetzten Täuschungsversuch. Denn „Auch eine ‚Halbierung‘ eines Betruges bleibt ein Betrug“, so der amtierende BVBB-Vorsitzende Achim Stefke.
Teil A II 5.1.2 Nr. 1 des bestandskräftigen Planfeststellungbeschlusses für den Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld vom 13. August 2004 fordert innerhalb des Tagschutzgebiets baulichen Schallschutz, der im Rauminnern bei geschlossenen Fenstern eine Überschreitung A-bewerteter Maximalpegel von 55 dB (A) generell ausschließt.
Statt den Anspruchsberechtigten endlich das zu gewähren, was der Planfeststellungsbeschluss vorschreibt und durch die FBB bisher auch nie beklagt wurde, wird seitens Wowereit und Platzeck weiterhin um die dafür zu veranschlagenden Mehrkosten geschachert. Man will 300 Mio EUR sparen und eine Überschreitung von „knapp 0,5“, was immer das auch bedeuten soll, als Kompromiss zulassen.
Wenn im Tagschutzgebiet zwischen 6 und 22 Uhr während der sechs verkehrsreichsten Monate des Jahres in Durchschnitt täglich (rechnerisch) etwa 0,5 Überschreitungen des Max-Pegels von 55 dB(A) in Wohnräumen gestattet werden, entspricht das nicht den Ansätzen des Planfeststellungsbeschlusses.
Der Rechenwert "0,5 mal pro Tag" lässt sich nur dadurch erreichen, dass an einigen Tagen Max 55 dB(A) ein- oder mehrfach überschritten werden, an anderen Tagen hingegen überhaupt nicht. Die Anzahl der Überflugereignisse ist jedoch immer ganzzahlig.
Damit soll es offenbar an vielen Tagen zu mehr als sechs Überschreitungen kommen, ohne dass das rechnerisch ins Gewicht fällt, weil andererseits an vielen Tagen keine Überschreitungen stattfinden.
Die Aufweichung des Schutzziels auf "0,5 mal pro Tag" eröffnet dem Flughafen auch eine Hintertür, nach Inbetriebnahme des BER zukünftig regelmäßig dagegen zu verstossen. Denn die Beweislast liegt bei den Anwohnern, die den Verstoß individuell für ihr Wohnobjekt nachweisen müssen. Der Nachweis eines Verstosses von "0,5 mal pro Tag" ist aber für eine Privatperson überhaupt nicht zu leisten.
Die Anwohner benötigen diesen schändlich-hinterlistigen Kompromiss nicht, weil die Rechtslage seit dem 13. August 2004 eindeutig ist. Er ist eine dreiste Missachtung des Urteils des OVG Berlin-Brandenburg vom 15.06 sowie des Bescheids des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) vom 02.07. gegen den Flughafen. Somit bestätigen sich die "Gerüchte", nach denen das MIL für die OVG-Kläger derzeit einen weiteren Bescheid vorbereitet, um die Schutzziele des Bescheids vom 02.07. im Interesse des Flughafens wieder aufzuweichen.
Die Hoffnungen der Betroffenen ruhen deshalb auf der noch in der Hauptsache zu entscheidenden Schallschutzklage des BVBB beim OVG.
Wieder einmal zeigt sich, dass Wowereit und Platzeck die Klagelast auf die Bürger abwälzen.
Somit zwingen die beiden obersten „Volksvertreter“ Berlins und Brandenburgs die Betroffenen erneut, privates Geld in die Hand zu nehmen, um ihre verbrieften Ansprüche auf dem Rechtswege einzuklagen.
Der Versuch von Platzeck, den Beschluss des Aufsichtsrates zum Schallschutz auch noch als Erfolg für sich zu verbuchen, beweist einmal mehr die Abgehobenheit und die Menschenverachtung, die den ehemaligen Bürgerrechtler Platzeck heute kennzeichnen.
Der BVBB wird auch zukünftig nichts unversucht lassen, im Interesse der Betroffenen für einen Schallschutz zu kämpfen, der diese Bezeichnung verdient und im Planfeststellungsbeschluss verbindlich fixiert ist.
Die Probleme des Flughafens BER hingegen werden sich nie lösen lassen, sondern potenzieren sich, solange dieser Flughafen am falschen, weil dichtbesiedelten Standort Schönfeld verbleiben wird.