Die
Verantwortlichen in Luftfahrt und Politik haben erkannt, dass es
sinnlos ist, die vorhandenen Londoner Flughäfen weiter auszubauen.
Sie sind an den Standorten weder raumverträglich noch wegen der
Lärm- und Umweltfolgen zumutbar. Gegen solche Planungen (in
Amsterdam gibt es auch Vorstellungen für einen neuen Standort) wirkt
die Flughafenpolitik in Deutschland wie Provinzhuberei.
Verantwortlich ist hier an erster Stelle die Verkehrspolitik der
Bundesregierung. Sie muss dafür sorgen, dass mit den kleinkarierten
Partikularinteressen von Provinzpolitikern endlich Schluss gemacht
wird. Es ist, bei Fortsetzung dieser Politik klar, dass die
Bundesrepublik von einer namhaften Teilnahme am Wachstum des
Weltluftverkehrs abgehängt wird.
Weiterlesen: „Thames Hub“ soll stadtnah sein und nur wenige mit Lärm belästigen
Es ist bezeichnend, dass der
BVBB als Bürgerinitiative mit seinem Konzept "Zentralflughafen
für Deutschland - Nachnutzung Berlin Schönefeld" eine Antwort auf diese Entwicklung hat, die die internationale
Wettberbsfähigkeit Deutschlands im Luftverkehr sicherstellen kann.
Weiterlesen: Ein Nachruf auf einen beachtlichen Schritt - SPD Reaktionen peinlich und beschämend!
Spät, vielleicht zu spät, verlangt nun Köpenicks Wahlkreisabgeordneter Gysi (Linke) von der Bundeskanzlerin Einsatz für den Schallschutz. Warum erst jetzt, muss man fragen. Das Problem war ja auch schon bekannt als Gysi noch Senator war und die Linke im Berliner Senat.Nun soll eine großzügige Regelung her und das Geld dafür, so verstehen wir, vom Steuerzahler. Besteht bereits die Kenntnis, dass die FBS den Schallschutz nicht mehr bezahlen kann? Nein Herr Gysi, Ihr Einsatz in Ehren. Wir dürfen hoffen, dass er etwas bewegt. Allein, den Fluglärm verursacht nicht der Steuerzahler sondern die FBS mit Zustimmung und Duldung auch der Linken, Ihrer Partei, Herr Gysi.
Zumindest über die Regierungsbeteiligung der Linken in Brandenburg könnte man doch massiv gegen die Schurkereien der FBS angehen.
Download des Gysi-Briefes an die Gesellschafter
Weiterlesen: Märkische Union setzt Fachausschuss zum Flughafen BER ein
Die
Nachtflugregelung des Bundesverwaltungsgerichtes ist nur eine Witznummer mit
dramatischen Auswirkungen.
Auch in Franfurt/Main dämmert es, welchem Senat am Bundesverwaltungsgericht die
Kläger der Frankfurter Nachtflugklage in die Hände fallen. Es ist wirklich ein
Schaden für das Gericht, wenn ein Senat und sein Vorsitzender, Rubel, wegen
mehr als zweifelhafter Entscheidungen so durch die Medien gezogen werden können,
wie dies auch in diesem Zeitungsartikel wieder der Fall ist. Es dürfte doch
auch einem sich auf seine richterliche Unabhängigkeit berufenden
"Oberrichter" klar sein, wie glaubwürdig er, von seiner Unabhängigkeit ganz abgesehen, noch
ist, wenn er die Schutzrechte der Menschen nach Art. 2 Grundgesetz einfach zur
Sicherstellung wirtschaftlicher Interessen beiseite schiebt. Wie kommt ein
Richter, ein Senat der "letzte Instanz" sein will, dazu einfach die
Nacht in Nachtscheiben einzuteilen, die Stunden der Nachtruhe zwischen 22:00
und 24:00 sowie zwischen 5:00 und 6:00 Uhr als Nachtrandzeiten mit niedriger Schutzqualität
für das Recht auf Nachtruhe als neue Rechtsnorm festzulegen?
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