Auch wenn es um Entschädigungen für Fluglärmbetroffene, die Wertverluste ihres Häuschens geht, zeigt sich der unterschiedliche Charakter, die Achtung vor Menschen und ihrem privaten Eigentum, zwischen der Schweiz und der politischen Klasse, bzw. auch von Richtern und ihrer Rechtssprechung in Deutschland.
Unabhängig des die Menschrechte auf Nachtruhe missachtenden erbärmlichen Urteils des 4. Senates des Bundesverwaltungsgerichtes (Schönefeld-Entscheidung Okt 2011) sollte sich dieser Senat einmal die Entschädigungsregeln ansehen, die andere Gerichte, hier das oberste Gericht der Schweiz, festlegen.
Eine neue EU – Verordnung soll ganz im Sinne der Fluglobby, der Nachtruhe den Garaus machen. Genug ist genug – jetzt müssen harte Proteste her, auch um für Nachtruhe zu sorgen. Es geht um die Rechte aus der Verfassung und nicht um die Unterordnung des Gesundheitsschutzes und der Nachtruhe unter wirtschaftliche Interessen der Flugbetriebswirtschaft. Es geht gegen Politiker und Politik, die sich wie in der Finanzbranche zum Büttel der Flugbetriebswirtschaftsbranche gemacht haben.
Im Dezember 2011, vor den Weihnachtstagen, machte der EU Kommissar für Verkehr, der Wirtschaftsliberale, Sijjm Kallas, der Luftfahrtsbranche ein schönes Weihnachtsgeschenk. Um die Tatsachen des Inhaltes gleich im Namen der Verordnung zu vertuschen hat diese Verordnung den Titel: „Verordnung zu lärmbedingten Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen“. Wer nun auf Grund der Überschrift glaubt, dass es zum Lärmschutz von Millionen betroffener Bürger in der EU Betriebsbeschränkungen an Flughäfen geben könnte oder gar einen spürbaren Lärmschutz, der hat die harte Lobbyarbeit der Flughafenbranche unterschätzt.
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