Fluglärm ohne Schutz der Anwohner ist vorsätzliche Körperverletzung
Lärm macht krank und tötet. Lärmverursacher und ihre Beschützer in deutschen und europäischen Amtsstuben machen sich somit der millionenfachen Körperverletzung schuldig.
Darauf haben mehr als 270 Bürgerinitiativen aus ganz Deutschland anlässlich des Tages gegen den Lärm (International Noise Awareness Day) am 28.04.2015 in Berlin aufmerksam gemacht.
Am Regierungssitz Berlin forderten die Vertreter bundesweiter Bürgerinitiativen, dass endlich wissenschaftliche Expertisen Eingang in die überholte Gesetzgebung finden müssen und nicht länger Profiterzielung vor Gesundheit gehen darf.
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
im Anhang gebe ich die Stellungnahme und die Postkarte in Kopie mit. Die Stellungnahme wurde von den gut fünfzig Unterzeichnern der VI stellvertretend unterschrieben. Beides wurde dann gestern als Zuschrift an den Landtag nach der Abstimmung im Plenum persönlich dem Landtagspräsidium übergeben.
Die Landtagspräsidentin muß Zuschriften an alle Abgeordneten des Landtags weiterleiten, so dass jeder ein Exemplar unserer Stellungnahme und eine Postkarte in seinem Postfach vorfinden wird.
Ich bitte darum, dass diese Stellungnahme veröffentlicht, weitergeleitet und verteilt wird. - Bis in die letzten Winkel Brandenburgs.
Einen schönen 1. Mai noch & Gruss
Diethard Günther
Eine Fülle von Informationen über den Skandalflughafen BER stürmt täglich auf die interessierte Öffentlichkeit ein. Dabei gibt es wahnwitzige, verlogene und ablenkende Nachrichten. Die Erfahrung der Vergangenheit lehrt, dass nichts davon unmöglich ist und dass der Wahrheitsgehalt einer BER-Nachricht sich proportional zu ihrer Unfassbarkeit erhöht.
Notlandung im BER-irgendwo
In der zurückliegenden Woche lasen wir von der Notlandung einer Boeing 737-500 mit der Flug-Nummer LH 9921 auf der noch nicht in Betrieb genommenen Südbahn. Tagesspiegel-CR Maroldt jubelte in seinem Checkpoint vom 15.04. 2015 gar: „ Ein Airbus der Lufthansa (LH9921) hat gestern um 22.02 Uhr in Schönefeld erfolgreich eine Notlandung hingelegt - und zwar (trara!) auf der nagelneuen Südbahn des BER. Also erklären wir den Willy-Brandt-Aiport hiermit für eröffnet.“
Der Tagesspiegel bezog sich dabei auf die Aufzeichnung von http://www.flightradar24.com. die bestätigt, dass der Flug 19:57 Uhr UTC auf der Nordbahn in Richtung Westen startete und nach einer Schleife kurz darauf 20:02 Uhr UTC wieder südlich der südlichen Landebahn landete. Auch www.metafly.info bestätigt per abrufbarer Aufzeichnung diese Version. Dennoch wies ein Flughafensprecher sofort die Berichte zurück, wonach die Maschine auf der benachbarten noch gesperrten neuen Rollbahn für den künftigen Hauptstadtflughafen gelandet sei. Die Berliner Morgenpost beeilte sich klarzustellen „Der Pilot habe ordnungsgemäß die Start- und Landebahn des alten Schönefelder Flughafens genutzt.“
Wem mag man mehr glauben, dem Flughafen oder den Telemetrie-Aufzeichnungen weltweiter Flugdaten zweier voneinander unabhängiger Internetportale?
von engagierten, z. B. Christoph Schulze (MDL-Freie Wähler) :
und blasierten, z. B. Janina Schimke (MdB-CDU):
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-778-78449--f432654.html#q432654
Das Schallschutzprogramm der FBB verfehlt in vielen uns bekannten Fällen systematisch die Schutzziele, die im Planfeststellungsbeschluss festgeschrieben sind. Die Aufsicht führende Behörde des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung kennt diese Probleme bereits seit Monaten, ist aber bisher nicht eingeschritten. Dabei muss der Behörde bewusst sein, dass ihre Pflicht zum Einschreiten durch den Wechsel von der "Kostenerstattungsvereinbarung“ (einem Vertrag) zur Anspruchsermittlung (einer Mitteilung) gewachsen ist.
Offenbar versucht die FBB in großem Stil, den Schallschutz durch Ablehnung zu erledigen, denn folgende systematische Verfehlungen treten gehäuft auf:
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