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Die
Nachtflugregelung des Bundesverwaltungsgerichtes ist nur eine Witznummer mit
dramatischen Auswirkungen.
Auch in Franfurt/Main dämmert es, welchem Senat am Bundesverwaltungsgericht die
Kläger der Frankfurter Nachtflugklage in die Hände fallen. Es ist wirklich ein
Schaden für das Gericht, wenn ein Senat und sein Vorsitzender, Rubel, wegen
mehr als zweifelhafter Entscheidungen so durch die Medien gezogen werden können,
wie dies auch in diesem Zeitungsartikel wieder der Fall ist. Es dürfte doch
auch einem sich auf seine richterliche Unabhängigkeit berufenden
"Oberrichter" klar sein, wie glaubwürdig er, von seiner Unabhängigkeit ganz abgesehen, noch
ist, wenn er die Schutzrechte der Menschen nach Art. 2 Grundgesetz einfach zur
Sicherstellung wirtschaftlicher Interessen beiseite schiebt. Wie kommt ein
Richter, ein Senat der "letzte Instanz" sein will, dazu einfach die
Nacht in Nachtscheiben einzuteilen, die Stunden der Nachtruhe zwischen 22:00
und 24:00 sowie zwischen 5:00 und 6:00 Uhr als Nachtrandzeiten mit niedriger Schutzqualität
für das Recht auf Nachtruhe als neue Rechtsnorm festzulegen?
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(BVBB-Pressemeldung vom 01.12.2011)
BVBB-Kläger ziehen vor das Bundesverfassungsgericht
Neue Qualität des Kampfes gegen Fluglärm
Gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Reduzierung
der Nachtruhe auf 5 Stunden am künftigen Flughafen BER werden Kläger des
BVBB jetzt das Bundesverfassungsgericht anrufen.
Nachdem der BVBB in
den zurückliegenden Jahren nahezu 3 Millionen EURO für die rechtliche
Auseinandersetzung gegen den falschen Standort eines Flughafens in
Schönefeld ausgegeben hat, wurde die erneute Klage jetzt durch die
Solidarität von 12 Bürgerinitiativen aus dem Raum von Teltow bis nach
Erkner sowie von zahlreichen Bürgern ermöglicht.
Bisher wurden in kurzer Zeit mehr als 54.000 EURO an Spenden dafür aufgebracht.
Mit der Vorbereitung und Durchführung der Klage wurden die
Kanzlei Grawert &Partner-Berlin, Rechtsanwalt Frank Boermann sowie
die Kanzlei Zuck-Stuttgart, Rechtsanwalt Prof. Dr. Rüdiger Zuck
beauftragt.
Nach der Vorlage des Urteils des
Bundesverwaltungsgerichtes zum Urteilsspruch vom 13.Oktober 2011, das
bis zum 13. Dezember erwartet wird, verbleibt ein Monat, um eine Klage
dagegen beim Bundesverfassungsgericht einzureichen und zu begründen. Die
Klage wendet sich im Kern gegen die Reduzierung der Nacht auf 5
Stunden, was nach Klägerauffassung Artikel 2 des Grundgesetzes
widerspricht.
Dieser Rechtsgang ist unabhängig von seinem Ausgang unerlässliche
Voraussetzung für eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte in Strasbourg.
„Die Solidarität der Bürger und der Bürgerinitiativen mit dem BVBB und seinen Klägern zeigt, die spaltende Auseinandersetzung mit Flugrouten gehört endgültig der Vergangenheit an.“ sagte die Vorsitzende des BVBB, Astrid Bothe. Es wurde die Erkenntnis gewonnen, dass ein erfolgreicher Kampf nur gemeinsam gegen den Fluglärmverursacher am menschenfeindlichen Standort Schönefeld geführt werden kann.
Kristian-Peter Stange
BVBB-Pressesprecher
Fon: 030-65942439
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