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Mehdorns Plan erst ab April, dann ab Juli diesen Jahres mit bis zu sechs Flügen der Gesellschaft Germania am Nordpier einen Probebetrieb aufzunehmen, um vorgeblich damit einen Großteil der Systeme und Abläufe im Terminal zu testen, hat er nun abgesagt. 

Seine abenteuerliche wie dreiste Begründung unterstellt dem Aufsichtsrat und den Gesellschaftern mangelnde Unterstützung, soll aber tatsächlich von seinem wirren Aktionismus ablenken und seine Muskeln spielen lassen.
Seine Behauptung entlarvt sich schnell als vorgeschoben und unwahr, wenn man den Inhalt eines Schreibens, das dem BVBB vorliegt, der Oberen Luftfahrtbehörde, des LBV (Landesamt für Bauen und Verkehr) vom 05.02.2014 an den Geschäftsführer Mehdorn kennt.

In diesem Schreiben heißt es:
"Gegenüber der ursprünglich erteilten Baugenehmigung sind Änderungen erforderlich, die von Ihnen beantragt sind und vom zuständigen Bauordnungsamt gegenwärtig bearbeitet werden. Aus Sicht der Luftfahrtbehörde ändert sich mit der zu erwartenden Baugenehmigung zeitweilig die Nutzung gegenüber der endgültigen Planung BER dergestalt, dass die gesamten für die Fluggastabfertigung erforderlichen Prozesse, einschließlich der Kontrollen der Fluggäste, des Hand- und aufgegebenen Gepäcks zusätzlich in diesem Gebäude eingerichtet werden sollen. Daraus folgt, dass die Abläufe abweichend vom bisherigen Abfertigungskonzept in die übrigen betrieblichen Prozesse sowie in das System der Luftsicherheitsmaßnahmen am Flughafen einzuordnen bzw. mit diesen zu koordinieren sind. Es handelt sich dabei um Maßnahmen und Prozesse, die auf Grund von erforderlichen Vorlaufzeiten bei der Einrichtung durch die FBB GmbH sowie Prüfung und Zulassung durch die LuBB, dringend zeitlich und inhaltlich koordiniert werden müssen, sofern der o.g. Termin noch gehalten werden soll."

Es liegt auf der Hand, dass sich Mehdorn offenbar mal wieder ehrgeizig verzettelt hat und die Probleme nicht im erforderlichen Zeitraum zu lösen sind. Zudem hat er verpeilt, dass sein Testbetriebsvorhaben nicht nur von der Untereren Bauaufsicht zu genehmigen ist, sondern wegen der damit verbundenen Umnutzungen auch der Oberen Luftfahrtbehörde zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt werden muss, die sich nun gemeldet hatte.

Mehdorns Attacke auf den Aufsichtsrat hat offenbar noch ein anderes rein prophylaktisches Motiv. Es ist höchst wahrscheinlich, dass er in den nächsten Wochen auch von seinem erst jüngst verkündeten Plan der Nordbahnsanierung ab 01.Juli und damit zwangsläufigen Südbahnnutzung, auch ohne realisierten Schallschutz, Abstand nehmen muss.

Es steht zu vermuten, dass die Obere Luftfahrtbehörde einem solchen Schritt vor den Wahlen in Brandenburg im September nicht zustimmen wird. Erstmals würden dann nämlich 4.300 Bürger, die bislang vom Fluglärm verschont waren, wach gerüttelt und erfahren, was auf sie nach BER-Eröffnung zukommen wird.
Wie auf das Brandenburger Wahlvolk die brutale Rücksichtslosigkeit eines Flugbetriebs ohne realisierten passiven Schallschutz und eines Verstoßes gegen den Planfeststellungsbeschluss wirken wird, kann man sich sogar heute schon in Potsdam ausmalen.

Ein heißer Sommer ist ohnehin garantiert!

Dass Mehdorn die Schuld am eigenen Versagen dem Aufsichtsrat zu schiebt, offenbart, wie sehr die Situation aus dem Ruder läuft. Aber was hat Mehdorn schon noch zu verlieren? Er kann es sich leisten, hoch zu pokern.
Wahrscheinlich würde Mehdorn nur allzu gern auch noch den Aufsichtsrat und die Gesellschafter feuern.

Vertrauensvolle und erfolgsorientierte Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und FBB-Geschäftsführung sieht anders aus!


RBB-Inforadio vom 21.02.2014, ein Beitrag von Thomas Rautenberg {audio}mp3/Mehdorn.mp3{/audio}

In der neunten BER-Sonderausschusssitzung am 13. Januar 2014 betonte der damalige Finanzminister Markow (LINKE), dass der Flughafen angewiesen wurde sich die 44 Millionen Euro für die Sanierung der Start-/Landebahn Nord durch einen Bankkredit zu besorgen. - – > Originalton-/bild von Markow < – -

Nun wurde aus den “Leipziger Nachrichten” folgendes bekannt: Weiterlesen...

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Flughafengesellschaft FBB (vormals FBS) gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 25. April 2013 zurückgewiesen. Mit dieser Entscheidung endet ein mehrjähriger Rechtsstreit mit der höchstrichterlichen Bestätigung der Rechtsauffassung der Kläger. Neben zahlreichen privaten Klägern, von denen eine Gruppe vom BVBB unterstützt wurde, hatten auch die Gemeinden Blankenfelde-Mahlow und Eichwalde gegen das Brandenburgische Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft MIL (vormals MIR) geklagt. Die Flughafengesellschaft FBB war als Beigeladene am Verfahren beteiligt.

ZDF-FRONTAL 21 vom 14.01.2014
Um Antwort wird gebeten, Herr Wowereit!
Nach einer kurzen Auszeit ist Berlins Regierender Bürgermeister wieder Aufsichtsratschef des BER. Frontal21 wollte wissen, warum wir ihm jetzt eigentlich mehr glauben sollten als noch vor einem Jahr?
VIDEO, 04:10 anschauen...

„Nichts hat der Region Berlin-Brandenburg mehr geschadet als die wiederholte Verkündung und nicht eingehaltenen Termine, inzwischen vier an der Zahl.“, so der brandenburgische Ministerpräsident, Dietmar Woidke (SPD), beim Sonderausschuss am Montag, den 13. Januar 2014 im neuen Landtagsgebäude. Zur Umsetzung des Nachtflugverbots von 22 Uhr bis 6 Uhr äußerte sich Woidke aber erwartungsgemäß zurückhaltend.

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Im Jahre 2012, kurz vor der angekündigten Eröffnung des neuen Flughafens Berlin Brandenburg „Willy Brandt“, muss irgendjemand dem Berliner Bürgermeister Klaus Wowereit gesteckt haben: “Wowi, wie sollen die Fluggäste eigentlich zum Flughafen gelangen? Während des Berufsverkehrs kannst du das knicken!” So könnte es gewesen sein, denn an Zeit, Geld und Personal zum Bau eines Flughafens hat es wahrlich nicht gemangelt. Doch erreichbar muss er sein.

Die geplante Rückkehr von Berlins Regierenden Bürgermeister auf den Chefsessel des Aufsichtsrates der Flughafengesellschaft (FBB) ´stellt ein Novum hinsichtlich der Rücknahme von Verantwortung für schwerwiegendes politisches Versagen im Amt dar und ist an Skrupellosigkeit kaum zu überbieten.
Es ist kein vergleichbarer Fall in Erinnerung, bei dem ein Politiker wenige Monate später wiederum dieselbe Funktion einnimmt, von der er wegen schwerwiegender Fehler und Versagen auf massiven öffentlichen Druck zurücktreten musste.

Der Jahrestag des gewonnenen Volksbegehrens für ein Nachtflugverbot von 22.00 bis 6.00 Uhr nähert sich. Aber was ist in diesem Jahr geschehen?

Am 3. Dezember 2012 wurde der Erfolg dieses Volksbegehrens mit über 106.000 Stimmen von der Brandenburger Landeswahlleitung bekannt gegeben. Das erste und bisher einzig erfolgreiche Volksbegehren des Landes Brandenburg.

Was ist bisher geschehen mit diesem Volksbegehren?
Die Bürgerinitiativen bereiteten sich auf einen Volksentscheid vor und waren davon überzeugt, auch diese Hürde mit großem finanziellen und persönlichem Einsatz nehmen zu können. Noch im Februar 2013 wurde das Volksbegehren dann vom Landtag mit überwältigender Mehrheit angenommen und Ministerpräsident Platzeck versprach, sich mit aller Kraft für eine Umsetzung einzusetzen.

Sagt NEIN zum Koalitionsvertrag, Genossen Sozialdemokraten!

Mit Vollgas in die Klimakatastrophe
Fliegen wird wieder billiger
Union und SPD wollen die Extrasteuer auf Flüge abschaffen, die erst 2011 eingeführt wurde. Sie beugen sich damit dem Druck der Industrie. Kein Verkehrsmittel ist umweltschädlicher. weiterlesen...

Landrat Loge hat Bedenken! Loge an Mehdorn:

..."Die Vielzahl von Präsentationen zu Lösungsansätzen und -konzepten stellt keine Grundlage für baurechtliche Entscheidungen dar und wird nicht den gewünschten Erfolg erzielen."...

..."Sollte es der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH nicht gelingen ein tragfähiges Konzept derselben Sicherheit, wie sie Inhalt der genehmigten Brandschutznachweise ist, zu erreichen und umzusetzen, sehe ich einer Fertigstellung und Inbetriebnahme des Fluggastterminals und der flughafenbezogenen Gebäude mit Sorge entgegen."...

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